Die Tagung wendet sich an Zivilrichterinnen und -richter (ca. 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer). Im Zentrum der Tagung sollen die schriftliche Beweiswürdigung im Zivilprozess sowie der Umgang mit (verspäteten) Beweisanträgen und der richterlichen Hinweispflicht stehen. Neben den verschiedenen Beweismaßstäben wird auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zu Fehlerquellen der Beweiswürdigung eingegangen. Darüber hinaus sollen in der Tagung interdisziplinäre Ansätze zum Umgang mit Wahrscheinlichkeits- und Risikoeinschätzungen behandelt werden.