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Frühzeitig die Weichen richtig stellen:       Wichtige Informationen zum Erbrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger,

richtig vererben ist eine überaus persönliche Angelegenheit. Das Erbrecht bietet deshalb zahlreiche Gestaltungsspielräume. Ihre Erbfolge kann in weiten Teilen auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten werden. Ich will Sie dazu ermutigen, einen Erbfall in Ihrem Interesse vorzubereiten. Treffen Sie zu Lebzeiten keine Regelung zur Erbfolge, richtet sich diese nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bzw. dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Danach erben in erster Linie Kinder und Ehepartner. Sind diese nicht vorhanden oder bereits verstorben, kommen je nach Verwandtschaftsgrad weitere Angehörige als Erben in Betracht. Diese gesetzliche Erbfolge kann insbesondere bei einer Mehrzahl von Erben zu Zwist und Streit führen. Erbrechtliche Streitigkeiten sind regelmäßig für alle Beteiligten – einschließlich der damit befassten Rechtsanwälte und Gerichte – schwer befriedigend auszuräumen. Der enge Bezug der Erben zum Verstorbenen birgt oftmals Emotionen, die ganze Familien zerbrechen lassen können. Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, haben es somit in der Hand, durch eine frühzeitige Entscheidung über Ihre Vermögensnachfolge Konflikten nach Möglichkeit vorzubeugen. Dabei ist zunächst zu klären, ob die gesetzliche Erbfolge Ihren Vorstellungen entspricht oder ob Sie die Erbfolge abweichend regeln möchten. Dann ist zu entscheiden, wie dies rechtlich umgesetzt werden soll – ob im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrags. Nachfolgend finden Sie eine Broschüre des Justizministeriums, die Ihnen einen Überblick über die einschlägigen Vorschriften geben und all diejenigen Fragen beantworten soll, welche in der Praxis besonders häufig aufkommen. Eine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall kann und soll diese Broschüre nicht ersetzen.

Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen bei der Planung und Gestaltung Ihres Nachlasses.


Guido Wolf MdL
Minister der Justiz und für Europa
des Landes Baden-Württemberg




  Broschüre "Das Erbrecht - praktische Hinweise"






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