Ihre Aufgaben
Als Ärztin/Arzt im Justizvollzug stellen Sie in einer Justizvollzugsanstalt oder im Justizvollzugskrankenhaus die medizinische
Versorgung der Gefangenen sicher und wirken durch ärztliche Stellungnahmen bei vollzuglichen Entscheidungen mit.
Das bringen Sie mit
Sie verfügen über ein abgeschlossenes medizinisches Hochschulstudium mit Approbation. Die Behandlung von Patienten mit
vielfältigen Krankheitsbildern sehen Sie als ärztliche Herausforderung, Sie sind belastbar und haben Interesse an einer
ärztlichen Tätigkeit in interdisziplinärer Teamarbeit. Eine Weiterbildung in Suchtmedizin ist vorteilhaft, jedoch nicht
Voraussetzung.
Das bieten wir Ihnen
Die ärztliche Tätigkeit wird außerhalb kassenärztlicher Abrechnungszwänge erbracht. Sie ermöglicht
regelmäßige Arbeitszeiten, bei den Anstalten ohne Nacht- und Wochenenddienst. Im Beamtenverhältnis sind in hervorgehobenen
Funktionen Beförderungen bis Besoldungsgruppe A 16 LBesGBW möglich. Bei tariflicher Einstellung bieten wir Ihnen eine attraktive
Bezahlung nach dem TV-Ärzte.
So bewerben Sie sich
Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Justizportal unter
www.justizportal-bw.de in der Rubrik Karriere > Stellen Justizverwaltung informieren. Für Auskünfte stehen Ihnen im
Ministerium folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Frau Richterin am Verwaltungsgericht Eva Schmitt
Herr Regierungsoberinspektor Josef Müller