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Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Pflegedienst

Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Pflegedienst 

 

Ihre Aufgaben

Wenn Sie die pflegerische Tätigkeit im Justizvollzug interessiert, sie aber eine zusätzliche vollzugliche Ausbildung mit Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunktmachen möchten, bieten wir Ihnen auch eine tarifliche Beschäftigung an. Bei tariflicher Beschäftigung steht die pflegerische Betreuung der Gefangenen im Vordergrund. Zugleich sind Sie, wie die Beamtinnen und Beamte des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug, für die Beaufsichtigung und Resozialisierung der Gefangenen mit zuständig. 

 

Das bringen Sie mit

Sie haben eine berufliche Qualifikation im medizinisch-pflegerischen Bereich mit einer in der Regel 3-jährigen Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in oder Heilerziehungspfleger/in. Doch auch bei einer abgeschlossenen 1- bzw. 2-jährige Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in oder als Altenpflegehelfer/in ist eine Einstellung möglich.

Der Umgang mit Menschen macht Ihnen Freude und Sie schätzen die Arbeit im Team. Sie sind zuverlässig, flexibel, belastbar und durchsetzungsstark. Eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit gehört zu Ihren Stärken. 

Wenn Ihr Ziel eine spätere Übernahme in die Ausbildung des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug ist,  müssen Sie die weiteren Einstellungsvoraussetzungen jener Laufbahn erfüllen. 

 

Das bieten wir Ihnen 

Ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) und eine interessante pflegerische Tätigkeit im Team außerhalb kassenrechtlicher Abrechnungszwänge. Als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in erhalten Sie bei der Beschäftigung in einer Justizvollzugsanstalt ein Entgelt nach Entgeltgruppe KR 7 TV-L sowie bei der Beschäftigung beim Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg ein Entgelt nach Entgeltgruppe KR 8 TV-L. Sowohl in den Justizvollzugsanstalten als auch im Justizvollzugskrankenhaus bestehen Höhergruppierungschance bis nach KR 9 TV-L. Als Heilerziehungspfleger/in werden Sie nach Entgeltgruppe KR 8a TV-L und als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in bzw. Altenpflegehelfer/in nach KR 6 TV-L mit Höhergruppierungschance bis nach KR 8 TV-L vergütet. 

Es besteht die Möglichkeit einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis (ab Besoldungsgruppe A 8 mit Beförderungsmöglichkeiten bis nach Besoldungsgruppe A 10 mit Amtszulage LBesGBW), sofern die weiteren Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.

 

So bewerben Sie sich 

Über aktuelle Einstellungsmöglichkeiten und Ihre Ansprechpartner vor Ort können Sie sich im Justizportal unter www.justizportal-bw.de in der Rubrik Karriere > Stellen Justizverwaltung sowie auf der zentralen Internetseite www.justizvollzug-bw.de informieren. Für Auskünfte steht Ihnen gerne auch das Bildungszentrum Justizvollzug Baden-Württemberg zur Verfügung.

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