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Studium "Soziale Dienste in der Justiz" an der DHBW

Bachelor of Arts (B.A.) - Studiengang Soziale Dienste in der Justiz

Die Studienrichtung Soziale Dienste in der Justiz bereitet im Rahmen des Studiums an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart auf den Beruf einer Sozialarbeiterin oder eines Sozialarbeiters vor.
Als duale Partner für ein solches Studium der Sozialen Dienste in der Justiz stellen die Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg Studienplätze in den Sozialdiensten zur Verfügung. Das Studium endet mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.).


Aufgabenbeschreibung

Der Sozialdienst bei den Justizvollzugseinrichtungen wirkt bei der Behandlung der Gefangenen und bei der Gestaltung des Vollzugs mit. Insbesondere umfasst die Tätigkeit als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter folgende Aufgaben:

  • Förderung der Beziehungen des Gefangenen zu Angehörigen und anderen ihm nahestehenden Personen

  • Einzelhilfe, Gruppenarbeit und Leitung von Betreuungs-, Wohn- und Behandlungsgruppen

  • Unterstützung des Gefangenen bei der Wahrnehmung seiner bürgerlichen und sozialen Rechte und Erfüllung seiner Pflichten

  • Hilfe bei der Vorbereitung der Entlassung und beim Übergang vom Justizvollzug in die Freiheit und in die Nachsorge / Bewährungshilfe

  • Abgabe von internen Stellungnahmen zu Gesuchen um Strafunterbrechung, vorzeitige Entlassung und Urlaub sowie vollzugsöffnende Maßnahmen und Verlegungen

  • Mitwirkung bei der Aufstellung, Durchführung und Fortschreibung des Vollzugsplanes bzw. des Erziehungsplanes

  • Mitwirkung bei der Berufsförderung, außerschulischer Jugend- und Erwachsenenbildung und Freizeitgestaltung.

Den Studierenden werden in den praktischen Studienphasen bei den Justizvollzugseinrichtungen mit zunehmender Dauer des Studiums verstärkt eigenverantwortlich die Aufgaben einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters übertragen, bis sie gegen Ende unter entsprechender Anleitung nahezu selbständig tätig werden. Der Ablauf des Studiums mit dem Wechsel zwischen theoretischen und praktischen Phasen und die Inhalte der theoretischen Studienphasen können der Homepage der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (Fakultät Sozialwesen) entnommen werden.

Während der Ausbildung erhalten die Studierenden eine monatliche Vergütung. Diese beträgt durchgängig für alle drei Studienjahre 1.400 Euro. Zusätzlich erhalten die Studierenden eine Jahressonderzahlung in entsprechender Anwendung des § 16 TVA-L BBiG (derzeit für 12 Monate Studienzeit: 95% aus 1.400 Euro = 1.330 Euro).

Als Mitarbeiter/in der Landesverwaltung können Sie für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz das kostengünstige JobTicketBW beziehen. Dieses wird zudem mit einem monatlichen Betrag von bis zu 25 Euro vom Land bezuschusst.


Zulassungsvoraussetzungen / Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung um einen Studienplatz ist an die Justizvollzugseinrichtung des Landes Baden-Württemberg zu richten, bei der Sie tätig werden möchten. Die Justizvollzugseinrichtungen entscheiden über die Einstellung in eigener Zuständigkeit. Sie können sich gerne bei den Justizvollzugseinrichtungen vor Ort informieren. Bitte richten Sie deshalb auch Fragen direkt an die jeweilige Justizvollzugseinrichtung.
 

Bewerbungen für einen Studienbeginn zum 1. Oktober eines Jahres sind ab November des Vorjahres möglich. Bewerbungen sollten bis zum 31. Januar des Einstellungsjahres den Justizvollzugsanstalten vorliegen. Die jeweiligen ausbildenden Justizvollzugsanstalten werden jährlich im Herbst bekannt gegeben.

Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Homepage der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart.
Bewerber mit Fachhochschulreife haben bei Dualen Hochschulen einen Eignungstest zu absolvieren, dessen Ergebnis der Bewerbung beizufügen ist.

Der Bewerbung sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Lebenslauf mit Lichtbild,

  • Schulabschlusszeugnis bzw. Zeugnisse der letzten drei Schulhalbjahre,

  • Nachweise über eventuelle Praktika/ehrenamtliches Engagement bzw. Erfahrungen im sozialen Bereich.


Weitere Informationen erhalten Sie auch im Ministerium der Justiz und für Migration bei Frau Amtsrätin Franziska Sander, Telefon: 0711/279-2208 / Email: Franziska.Sander@jum.bwl.de.

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