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Baden-Württembergs Europaminister Guido Wolf zum Brexit: „Wir sind traurig, werden aber Freunde bleiben.“

Datum: 31.01.2020

Kurzbeschreibung: „Aus meiner Sicht ist der Brexit ein historischer Fehler des Vereinigten Königreichs, das sich selbst damit am meisten geschadet hat.“

Europaminister Guido Wolf sagte zum Brexit, dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zum 1. Februar 2020 in Stuttgart:

„Großbritannien wird mit Ablauf des 31. Januar als erster Mitgliedstaat in der Geschichte die Europäischen Union verlassen. Die überwältigende Mehrheit der Baden-Württemberginnen und Baden-Württemberger, die mitten im Herzen Europas zu Hause sind, bedauert das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Wir sind traurig, werden aber hoffentlich Freunde bleiben.

Aus meiner Sicht ist der Brexit ein historischer Fehler des Vereinigten Königreichs, das sich selbst damit am meisten geschadet hat. Trotzdem müssen wir nun nach vorne blicken und konstruktiv an unseren zukünftigen Beziehungen arbeiten.

Das Austrittsabkommen ermöglicht durch die Übergangsphase zumindest bis Ende dieses Jahres einen geregelten Brexit und damit Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Wir müssen aber ehrlich sein: Die eigentlichen Verhandlungen zum künftigen Verhältnis beginnen erst jetzt, die Zeit für die Verhandlungen ist äußerst knapp, und Boris Johnson wird kein einfacher Verhandlungspartner sein.

Die Verhandlungen werden auch für uns entscheidend: Baden-Württemberg hat großes Interesse an einem engen Austausch mit Großbritannien. Insbesondere bei der Innen- und Sicherheitspolitik sowie mit Blick auf die zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen und Fragen der Wissenschaftspolitik. Klar ist aber auch: Das Vereinigte Königreich kann nicht weiter alle Privilegien eines EU-Mitglieds genießen. Das Verhältnis wird weniger eng sein als bisher. Und ein gutes Verhandlungsergebnis kann nur gelingen, wenn der Zusammenhalt der EU-27 gewahrt bleibt.

Wir haben bereits im Februar 2019 das Brexit-Übergangsgesetz für Baden-Württemberg beschlossen – zu jener Zeit noch im Hinblick auf das Ende der damaligen Austrittsfrist zum 31. März 2019. Das Vereinigte Königreich wird damit in der Übergangsphase bis Ende 2020 auch bei uns weiter als EU-Mitgliedstaat gelten, mit Ausnahme des Rechts für britische Bürgerinnen und Bürger, an Kommunalwahlen in Baden-Württemberg teilzunehmen.“

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