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Dr. Andreas Singer neuer Präsident des Landgerichts Stuttgart

Datum: 22.03.2018

Kurzbeschreibung: Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf: „Dr. Andreas Singer ist ein Spitzenmann der baden-württembergischen Justiz.“

Dr. Andreas Singer ist neuer Präsident des Landgerichts Stuttgart. Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf übergab ihm am gestrigen Abend (Mittwoch 21. März 2018) die Ernennungsurkunde. Am heutigen Donnerstag (22. März 2018) trat Dr. Singer seinen Dienst am Landgericht Stuttgart an. Das Landgericht Stuttgart ist das mit Abstand größte Gericht Baden-Württembergs. Der Gerichtsbezirk umfasst den gesamten Mittleren Neckarraum und ist mit rund 2,1 Millionen Einwohnern der zweitgrößte Landgerichtsbezirk Deutschlands. Mit der Rechtsprechung sind mehr als 170 Richterinnen und Richter befasst.

 

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf verabschiedete Dr. Singer in einer Feierstunde im Justizministerium. Wolf sagte: „Dr. Andreas Singer ist ein Spitzenmann der baden-württembergischen Justiz. Während seines herausragenden Wirkens im Justizministerium war neben der personellen Verstärkung auch die Steigerung der Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber eines seiner Hauptanliegen. Unter seiner Leitung wurden seit 2011 erstmals Personalentwicklungskonzepte für alle Laufbahnen der Justiz erstellt.“

 

Wolf weiter: „Als verantwortlicher Abteilungsleiter hat Dr. Singer die Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg nahezu von Beginn an begleitet und erfolgreich zum Abschluss gebracht. Mit dieser Jahrhundertreform wurden mehr als 660 Grundbuchämter bei 13 Amtsgerichten zentralisiert und sämtliche Grundbücher digitalisiert. Gleichzeitig wurde die elektronische Akte und der elektronische Rechtsverkehr in Grundbuchsachen eingeführt. Mit dem von ihm verantworteten eJustice-Programm wurden die Voraussetzungen für den flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehr in allen Gerichtsverfahren geschaffen. Die baden-württembergische Justiz ist dadurch auch Vorreiter beim Zukunftsthema Digitalisierung.“

 

Dr. Andreas Singer wurde 1971 in Stuttgart geboren und wuchs im nahe gelegenen Gerlingen auf. Nach dem Jurastudium in Tübingen und Leiden (Niederlande) absolvierte er sein Referendariat beim Landgericht Stuttgart. Nach seinem Eintritt in den höheren Justizdienst im Jahr 1998 war Herr Dr. Singer zunächst als Strafrichter beim Amtsgericht Stuttgart tätig. Dem schloss sich eine vierjährige Abordnung an das Justizministerium an, wo er zunächst im IT-Referat und später als Pressesprecher tätig war.

 

Von 2003 bis 2006 war Dr. Singer erneut beim Landgericht Stuttgart tätig. Als Zivilrichter war er vor allem mit Presse-, Wettbewerbs- und Urheberrecht befasst. Daneben organisierte er als Geschäftsführer den 66. Deutschen Juristentag in Stuttgart. Anfang 2007 wurde Herr Singer nach der Erprobungsabordnung zum Richter am Oberlandesgericht Stuttgart ernannt. Als Zivilrichter war er den Senaten für Gesellschaftsrecht zugewiesen. Im Oktober 2009 folgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Stuttgart. 2011 übernahm er die Leitung der Abteilung I des Ministeriums der Justiz und für Europa. Die sogenannte Zentralabteilung ist für die 16.000 Beschäftigten der baden-württembergischen Justiz (ohne Justizvollzug), den Haushalt, die Organisation und die IT zuständig.

 

Dr. Andreas Singer tritt die Nachfolge von Cornelia Horz an, die nunmehr Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart ist.



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