Navigation überspringen

Justizminister Guido Wolf zur heute vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2017: „Rückgang bei Verurteilungen Jugendlicher besonders erfreulich.“

Datum: 04.10.2018

Kurzbeschreibung: Justizminister Guido Wolf zur heute vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2017:

 
„Rückgang bei Verurteilungen Jugendlicher besonders erfreulich.“

Das Statistische Landesamt hat am heutigen Donnerstag (4. Oktober 2018) die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2017 veröffentlicht. Dazu sagte Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf: „Nachdem in Baden-Württemberg 2016 erstmals seit 2007 wieder ein Anstieg der Verurteilungen erfolgt war, ging die Verurteiltenzahl 2017 wieder leicht zurück. Ob sich damit der Trend seit 2007 nun weiter fortsetzt bleibt abzuwarten, denn zugleich ist die Anzahl der bei den Staatsanwaltschaften im Land eingegangenen Verfahren stark angestiegen.“ Dies könnte sich möglicherweise auf die rechtskräftigen Verurteilungen im Folgejahr auswirken.

 

Gingen im Jahr 2015 noch 508.630 Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Personen bei den Staatsanwaltschaften im Land ein, waren es 2016 510.891. 2017 ist diese Zahl nun auf insgesamt 517.221 angestiegen.

 

Justizminister Wolf begrüßte vor allem den weiteren Rückgang der Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden. Wolf sagte: „In diesem Bereich ist der Rückgang besonders erfreulich. Unser Ziel muss es sein, kriminelle Karrieren Jugendlicher zu verhindern. Darauf legen wir in Baden-Württemberg besonderen Wert und engagieren uns beispielsweise mit den Häusern des Jugendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt, Pforzheim, Mannheim, Heilbronn. Weitere Häuser des Jugendrechts werden wir noch in dieser Legislaturperiode eröffnen.“ Entgegen der Gesamtentwicklung seien bei den Jugendlichen und Heranwachsenden auch die Verurteilungen wegen Gewaltkriminalität weiter zurückgegangen.

 

Die Zahl der verurteilten Nichtdeutschen ist erstmals seit 2010 zurückgegangen. Dabei ist jedoch der Anteil der Nichtdeutschen an den Verurteilten weiter gestiegen. Er liegt jetzt bei 39,9 Prozent und damit auf dem höchsten Stand seit 1995. Dies korrespondiert mit einem ebenfalls angestiegenen Anteil ausländischer Gefangener in den Justizvollzugsanstalten des Landes.

 

Nach den Rückgängen 2015 und 2016, ist die Zahl der Verurteilungen wegen Sexualstraftaten gegenüber 2016 deutlich angestiegen (+18,6 Prozent). Dabei stiegen die Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern um 1,4 Prozent an. Die Zahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigung hat sich um 24,1 Prozent erheblich erhöht. Das dürfte vor allem auf die grundlegende Veränderung des § 177 StGB durch das 50. Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. November 2016 zurückzuführen sein. Auch der neue Straftatbestand „Sexuelle Belästigung“ (§ 184i StGB) schlägt mit 114 Verurteilungen zu Buche.

Auf die ausführliche Pressemitteilung des Statistischen Landesamts vom heutigen Tage wird verwiesen.

 

Hintergrund:

Die Strafverfolgungsstatistik wird jährlich mit Daten der Justiz durch das Statistische Landesamt erhoben. In der Statistik wird die Tätigkeit der Gerichte erfasst, nachdem Anklage erhoben wurde. Damit sind diejenigen Taten nicht berücksichtigt, bei denen keine Täterinnen oder Täter ermittelt werden konnten. Ebenso wenig fließen Zahlen zu Taten ein, bei denen das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften eingestellt wurde. Insofern kann die Strafverfolgungsstatistik kein umfassendes Abbild der Kriminalität vermitteln. Sie darf nicht mit der Kriminalstatistik der Polizei verwechselt werden. Als verurteilt gilt eine Person, gegen die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe, ein Strafarrest oder eine Geldstrafe verhängt wurde oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel geahndet wurde.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.