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Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf begrüßt Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2020/2021

Datum: 18.12.2019

Kurzbeschreibung: 

Insgesamt mehr als 1.000 Neustellen für die Justiz in dieser Legislaturperiode – Einstellungsrekord!
 
Minister Wolf: „In dieser Legislaturperiode haben wir die Justiz und den Rechtsstaat gestärkt wie nie zuvor“
 
„Der Tourismus erhält nun auch im Staatshaushalt die Bedeutung, die ihm als Leitökonomie zukommt.“

Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hat am heutigen Mittwoch (18. Dezember 2019) die Verabschiedung des Staatshaushaltsgesetzes für die Jahre 2020/2021 durch den Landtag begrüßt: „In dieser Legislaturperiode haben wir die Justiz und den Rechtsstaat gestärkt wie nie zuvor. Wir sind 2016 mit dem überaus ambitionierten Ziel in diese Legislaturperiode gegangen, den Personalmangel in unserer Justiz zu beheben und die Sicherheit an den Gerichten und in den Gefängnissen zu verbessern. Heute, nach Verabschiedung des dritten und letzten Staatshaushalts in dieser Legislaturperiode, können wir sagen: Wir haben diese Ziele in einem nicht immer leichten Umfeld erreicht.“

Alleine mit dem Staatshaushaltsplan 2020/2021 werden 400 Neustellen für die Justiz geschaffen, darunter 101 für Richter und Staatsanwälte sowie 25 für Justizwachtmeister. Damit, so Justizminister Wolf, „haben wir in dieser Legislaturperiode über 1.000 neue Stellen für die Justiz geschaffen und Einstellungsrekorde aufgestellt. Das ist auch ein Zeichen der Wertschätzung an alle in der Justiz und im Justizvollzug Tätigen, die Tag für Tag unter schwierigen Bedingungen für unsere Sicherheit sorgen“.

Zu den im Haushalt vorgesehenen Geldern für den Tourismus sagte Wolf: „Der Tourismus erhält nun auch im Staatshaushalt die Bedeutung, die ihm als Leitökonomie zukommt.“ Die Mittel für das Tourismusinfrastrukturprogramm des Landes wurden bereits mit dem Haushalt 2017 von seinerzeit fünf auf sieben Millionen Euro aufgestockt. Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 erfolgt nun eine weitere Erhöhung des Programmvolumens auf zehn Millionen jährlich. Darüber hinaus sind im Doppelhaushalt 2020/2021 je 10 Millionen Euro für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum vorgesehen. Diese sollen nach einer neuen Förderlinie darauf verwendet werden, Gastronomiebetriebe im Ländli-chen Raum, unter anderem Dorfgaststätten, zu fördern. Guido Wolf: „Die Investition in die Leitökonomie Tourismus sind ein Zeichen der Wertschätzung für alle Akteurinnen und Akteure der Branche und ein wesentlicher Baustein für eine weitere positive Entwicklung des Tourismus in Baden-Württemberg.“

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