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Justizminister Guido Wolf und Sozialminister Manne Lucha bereiten Bundesratsinitiative zur Verlängerung von Tilgungsfristen bei Sexualstraftaten zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
Datum: 25.07.2019
Kurzbeschreibung:
Justizminister Guido Wolf und Sozialminister Manne Lucha arbeiten an einer Bundesratsinitiative des Landes zum besseren Schutz von
Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftätern. Die Bundesratsinitiative zielt darauf ab, die Tilgungsfristen für Sexualdelikte
zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen im Bundeszentralregistergesetz zu verlängern. Das soll gewährleisten, dass
Jugendämter und Vereine auch dann zuverlässig von einschlägigen Verurteilungen Kenntnis erlangen, wenn diese bereits
länger zurückliegen.
Justizminister Guido Wolf: „Wer beruflich oder ehrenamtlich Kinder oder Jugendliche betreut, muss in der Regel ein
Führungszeugnis vorlegen, in dem einschlägige Sexualstraftaten verzeichnet sind. Diese notwendige Vorsichtsmaßnahme
läuft ins Leere, wenn die betreffenden Straftaten im Bundeszentralregister nach einigen Jahren wieder gelöscht werden, wie das
die derzeitige Rechtslage vorsieht. Genau hier setzt unsere Initiative an, wir wollen diese Tilgungsfristen deutlich verlängern. Der
lückenlose Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Sexualstraftätern muss Vorrang haben. Pädophile Neigungen lassen sich
anders als Eintragungen im Bundeszentralregister nicht einfach löschen. Dem wollen wir mit unserer Initiative Rechnung
tragen.“
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Kinderschutz steht von Beginn dieser Legislaturperiode an ganz oben auf der Agenda
dieser Landesregierung. So habe ich bereits 2017 gemeinsam mit dem Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ein
Kinderschutzkonzept auf den Weg gebracht. Aufgrund der in der von mir geleiteten Kommission Kinderschutz bislang gewonnenen Erkenntnisse
wissen wir, dass es noch Regelungslücken gibt, die wir schließen müssen. Daher bereiten wir derzeit eine Initiative vor, um
verurteilte pädophile Straftäter für den Rest ihres Lebens von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen fern zu halten. Der
Schutz unserer Kinder ist für uns oberste Maxime.“
Weitere Informationen:
Derzeit gelten für Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen folgende Tilgungsfristen:
Freiheits- oder Jugendstrafen von mehr als einem Jahr werden frühestens nach 10 Jahren getilgt (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2
BZRG), wobei sich die Frist um die Dauer der Strafe verlängert.
Freiheits- oder Jugendstrafen von einem Jahr oder darunter werden – abhängig von der Strafhöhe und der Frage der
Bewährung – nach drei bzw. fünf Jahren getilgt.