
Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm fördert die Landesregierung bauliche Investitionen und investive Vorhaben der baden-württembergischen Tourismuskommunen, um den Ausbau einer modernen und zukunftsorientierten Tourismusinfrastruktur voran zu bringen.
Folgende Ziele sollen mit der Förderung von kommunalen Tourismusprojekten für das Reiseland Baden-Württemberg erreicht werden:
Die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit von öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtungen soll gestärkt werden. Hier sind unter anderem Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zum Ausbau der Barrierefreiheit im Sinne eines „Tourismus für alle“ gemeint. Ebenso können kommunale Vorhaben aus dem Bereich des sanften Tourismus wie Rad- und Wanderprojekte gefördert werden. Durch die Maßnahmen soll sich die Qualität, insbesondere auch die Erlebnisqualität öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen verbessern.
Ansprechende touristische Einrichtungen erhöhen den Erholungs- und Freizeitwert der baden-württembergischen Tourismusgemeinden und -regionen und stärken die touristischen Kernmärkte Baden-Württembergs "Natur", "Kultur", "Städte", "Genuss" und "Gesundheit".
Fördervoraussetzungen
Das jährlich aufgelegte Förderprogramm richtet sich nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen. Gefördert werden nicht nur bauliche Investitionen für die Errichtung, sondern auch für die Sanierung und Modernisierung in die kommunale Tourismusinfrastruktur von Gemeinden, gemeindlichen Zusammenschlüssen und Unternehmen mit überwiegend öffentlichen Tourismusaufgaben, an denen Gemeinden, Gemeindeverbände oder Landkreise mit mindestens 50 Prozent beteiligt sind. Dabei muss die gemeindliche Beteiligung mindestens 25 Prozent betragen. Im Rahmen von Kooperationsvorhaben sind auch die Landkreise antragsberechtigt.
Im Einzelnen sind bei Tourismusinfrastruktureinrichtungen folgende Vorhaben förderfähig:
• Errichtung,
• attraktivitätssteigernde Modernisierungsmaßnahmen,
• die energetische Sanierung und Modernisierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik, insbesondere umfassende Vorhaben zur
Verbesserung der Gesamteffizienz, die auf Grundlage einer Energiediagnose empfohlen werden,
• Vorhaben zur effizienten Nutzung von Energie und Wasser,
• sonstige grundlegende Vorhaben zur Substanzerhaltung
• investive Vorhaben (zum Beispiel Beschilderungen) an touristischen Rad- und Wanderwegen
Förderanträge können bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien bis zum 1. Oktober des einer Förderung vorhergehenden Jahres gestellt werden. Bevor Kommunen Förderanträge stellen, ist eine Beratung durch die zuständigen Regierungspräsidien meist sinnvoll.
Im Rahmen der Antragsberatung prüfen die Regierungspräsidien darüber hinaus, ob für das jeweilige Vorhaben ggf. anderweitige bzw. alternative Fördermöglichkeiten bestehen. So kann beispielsweise auch aus dem EU-Programm LEADER, dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens oder der Naturparkförderung eine Förderung von Projekten mit touristischem Ansatz möglich sein.
Download
Förderrichtlinie [PDF, 600 KB]
Information zur Datenverarbeitung
Tourismusinfrastrukturprogramm 2021 - Ausschreibung
Tourismusinfrastrukturprogramm 2021- Antrag
Erklärung subventionserhebliche Tatsachen
Ansprechpartner bei den Regierungspräsidien
Stuttgart, gerd.hofmann@rps.bwl.de
Tübingen, : 07071/757-3251, annemarie.christian-kano@rpt.bwl.de
Karlsruhe, .: 0721/926-7505, Sabrina.Ponzelar@rpk.bwl.de (Montag, Mittwoch und Freitag, jeweils
vormittags)
Freiburg, .: 0761/208-4672, heike.sturm@rpf.bwl.de
Ansprechpartner im Ministerium
Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg
Wolf-Christian Reese
: 0711/279-2415, Wolf-Christian.Reese@jum.bwl.de