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Wie das Ministerium der Justiz und für Migration
Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet


(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung)


Das Ministerium der Justiz und für Migration verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.

Die Hinweise betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Ministerium der Justiz und für Migration außer in Bezug auf Strafsachen und den Strafvollzug.
Informationen speziell zum Datenschutz im Rahmen der Nutzung unseres Online-Angebots finden sie unter folgendem Link: http://jum.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/datenschutz

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), http://www.landesrecht-bw.de (Landesrecht Baden-Württemberg) und http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.


1. Wer ist für die Datenverarbeitung im Ministerium der Justiz und für Migration verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a) Verantwortliche Stelle

Ihre personenbezogenen Daten werden durch das Ministerium der Justiz und für Migration, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart (Hauptsitz) verarbeitet.

b) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: der behördliche Datenschutzbeauftragte

Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen unter folgender Adresse wenden können:

Ministerium der Justiz und für Migration
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
datenschutz@jum.bwl.de

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keine Rechtsberatung erteilen.

2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?

Ihre personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben des Ministeriums erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse des Ministeriums verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a bis e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gegebenenfalls in Verdingung weiteren speziellen Vorschriften, die sich auf die jeweilige Verarbeitung beziehen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Bei-spiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a, e, f, g und h DS-GVO und der jeweiligen Rechtsgrundlagen verarbeitet, aber nur, soweit dies im Rahmen unserer Tätigkeit erforderlich ist. Im Übrigen gilt ergänzend das Bundes- und Landesdatenschutzgesetz.

Nach Abschluss des Verfahrens können die Daten zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden, etwa um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen. Es gelten dann die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes.

Auch zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde, oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben.

3. Welche Kategorien personenbezogener Daten werden von uns verarbeitet?

Das Ministerium der Justiz und für Migration hat umfassende Zuständigkeiten. Unsere Vorgänge betreffen nahezu alle erdenklichen Lebenslagen. Aus diesem Grund sind wir auch befugt, besondere Kategorien personenbezogener Daten zu verarbeiten, soweit es für unsere Arbeit erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungsvorgänge ergibt sich aus Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a, e, f, g und h DSGVO.

4. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

Das Ministerium der Justiz und für Migration kann Ihre personenbezogenen Daten nicht nur bei Ihnen als betroffener Person erheben, sondern auch bei anderen Stellen und Personen, zum Beispiel durch Anforderung von Auskünften oder Akten bei anderen Behörden und Gerichten.

5. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Das Ministerium der Justiz und für Migration legt Ihre personenbezogenen Daten seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.

a) Innerhalb des Ministeriums der Justiz und für Migration erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die mit der Durchführung des Vorgangs betraut sind, in dem Ihre Daten relevant sind.

Für die Erledigung unserer Aufgaben arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage auch mit anderen Stellen der Landesverwaltung oder sonstigen ausgewählten Dienstleistern zusammen, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Diesen werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.

b) Wir übermitteln personenbezogene Daten im Einzelfall außerdem, soweit es für unsere oder deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist, an:

(1) andere Behörden, Gerichte und Verfassungsorgane des Landes Baden-Württemberg, an Behörden, Gerichte und Verfassungsorgane anderer Bundesländer und des Bundes, soweit es für die Bearbeitung des Vorgangs erforderlich ist;

(2) andere Behörden, Gerichte und Verfassungsorgane des Landes Baden-Württemberg, an Behörden, Gerichte und Verfassungsorgane anderer Bundesländer und des Bundes, soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist;

(3) andere Behörden, Gerichte und Verfassungsorgane des Landes Baden-Württemberg, an Behörden, Gerichte und Verfassungsorgane anderer Bundesländer und des Bundes zu unserer und zu deren gesetzlicher Aufgabenerfüllung, etwa an Ausländer- und Sicherheitsbehörden;

6. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Vorgangs erhoben wurden, werden in unsere Akten aufgenommen. Die Aufbewahrungsfristen für diese Ak-ten bestimmen sich nach speziellen bundes- und landesrechtlichen Regelungen.

7. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vorgangs erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind.

Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen.

8. Keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Wahrnehmung unserer gesetzlichen Aufgaben nutzen wir keine Verfahren einer vollautomatisierten Entscheidungsfindung.

9. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber dem Ministerium der Justiz und für Migration

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem Ministerium der Justiz und für Migration geltend machen können:

a) Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO

Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO haben Sie das Recht auf Auskunft dar-über, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO). Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personen-bezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 DS-GVO).

b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DS-GVO

Sie haben nach Artikel 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DS-GVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Akten abgelaufen sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufgefordert vernichten.

Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Die genannten Rechte stehen unter dem Vorbehalt der jeweils anzuwendenden Rechtsgrundlage, die besondere Regelungen und Einschränkungen vor-sehen kann. Solche Einschränkungen der  genannten Rechte können zum Beispiel sich aus den §§ 34 und 35 BDSG ergeben.

c) Recht auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DS-GVO

Ein Recht nach Artikel 20 Absatz 1 DS-GVO, Daten in einem bestimmten Format zu erhalten und an Dritte zu übermitteln, besteht nicht, wenn wir Ihre personenbezogenen Daten weder auf der Grundlage einer Einwilligung noch mittels automatisierter Verfahren verarbeiten.

Die genannten Rechte können im Hinblick auf den jeweiligen Vorgang durch ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union gemäß Artikel 23 Absatz 1 DS-GVO beschränkt sein.

10. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DS-GVO

Sie haben gemäß Artikel 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen, wie beispielsweise § 36 BDSG.

11. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Artikel 77 DS-GVO

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den

Landesbeauftragten für den Datenschutz
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart

zu wenden. Bitte beachten Sie, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht innehat.

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