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Justizprüfungsamt

Online-Anmeldung

Der ausgedruckte und unterzeichnete Antrag muss

bis zum 31. Oktober 2023

dem Prüfungsamt vorliegen. Eine persönliche Abgabe ist an diesem Tag nur bis 17.00 Uhr möglich; ein Briefkasteneinwurf ist nicht möglich.

Die elektronische Anmeldung allein ist nicht ausreichend!

Hier gelangen Sie zur elektronischen Anmeldung. Die elektronische Anmeldung ist bei einer Teilnahme an der Staatsprüfung nach § 37 Abs. 1 JAPrO 2019 nicht möglich.

 

 

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