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Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf zur Diskussion über ein eventuelles Referendum zur Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei

Datum: 09.05.2017

Kurzbeschreibung: Wolf: „Wir können in Deutschland keine Abstimmungen zulassen, die unsere obersten rechtlichen und ethischen Grundsätze verletzen.“

Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hat sich am heutigen Dienstag (9. Mai 2017) in Stuttgart zur Diskussion über ein etwaiges Referendum zur Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei geäußert.

 

Er sagte: „Die Todesstrafe verstößt gegen die Menschenwürde, als dem höchsten Wert unserer Verfassung. Wir können in Deutschland keine Abstimmungen zulassen, die unsere obersten rechtlichen und ethischen Grundsätze verletzen. Ansonsten müssten wir ja in einem nächsten Schritt auch eine Abstimmung über die Einführung von Folter dulden. Alleine diese Diskussion um die Einführung der Todesstrafe zeigt, dass sich die Türkei unter Erdogan meilenweit von unseren Werten entfernt hat.“

 

Minister Wolf begrüßte insbesondere die heutige Klarstellung des Vorsitzenden der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu. Aufgrund seiner gestrigen Äußerungen war der Eindruck entstanden, es bestünde die Auffassung, das Grundgesetz gebiete es, eine solche Abstimmung in Deutschland zuzulassen.

 

Minister Wolf sagte: „Die These, das Grundgesetz gebiete es, eine solche Abstimmung in Deutschland zuzulassen, ist natürlich absurd. Für diese Rechtsauffassung sehe ich in unserer Verfassung keine Anhaltspunkte. “

 

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