Das Landesjustizprüfungsamt beabsichtigt, die E-Prüfung in der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 2024 einzuführen. Zur weiteren Information werden nachfolgend Fragen beantwortet, die sich rund um die E-Prüfung stellen, insbesondere zur Prüfungssoftware und zum Prüfungsablauf. Die Informationen werden bei Änderungen oder Neuerungen fortlaufend aktualisiert.
Allgemeines zur E-Prüfung
Wann wird die E-Prüfung
eingeführt?
Warum wird die E-Prüfung
eingeführt?
Ist es weiterhin möglich, die Prüfung
handschriftlich anzufertigen?
Wann ist das Wahlrecht auszuüben?
Wie können sich die Referendarinnen und
Referendare vor der Examensprüfung
mit der Prüfungssoftware vertraut
machen?
Wo kann die E-Prüfung abgelegt werden?
Wie gestaltet sich der Prüfungszeitraum?
Prüfungstechnik
Mit welchen Unternehmen arbeitet das
Landesjustizprüfungsamt
bei der E-Prüfung zusammen?
Auf welchen Geräten wird die E-Prüfung
angefertigt?
Welches Zubehör steht zur Verfügung?
Dürfen eigene Geräte für die
E-Prüfung verwendet werden?
Wie sieht die Benutzeroberfläche
der Prüfungssoftware aus?
Welche Funktionen stellt das Textverarbeitungsprogramm
zur Verfügung?
Wie sind die erstellten Prüfungsdokumente bei etwaigen
technischen Störungen
vor Datenverlust geschützt?
Können auch Probe- und Übungsklausuren elektronisch
angefertigt werden?
Wer erhält Zugang zum Demoportal?
Wie erhalten die Referendarinnen und Referendare Zugang zum
Demoportal?
Wie ist das Demoportal ausgestaltet?
Prüfungsablauf
Wie beginnt der Prüfungstag bei der
E-Prüfung?
Wird der Aufgabentext auch digitalisiert?
Werden die zugelassenen Hilfsmittel digitalisiert
angeboten?
Können weiterhin handschriftliche Konzepte angefertigt
werden?
Wie startet die Bearbeitung in der
E-Prüfung?
Ist wegen der Verwendung von Laptops mit einem erhöhten
Geräuschpegel
zu rechnen?
Wie endet die E-Prüfung?
Was passiert nach Beendigung der Prüfung?
Ansprechpartnerin beim Landesjustizprüfungsamt
Allgemeines zur E-Prüfung
Wann wird die E-Prüfung eingeführt?
Erstmals im Dezember 2024 (Prüfungskampagne Frühjahr 2025) bieten wir den Referendarinnen und Referendaren an, den schriftlichen
Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung elektronisch anzufertigen. Die E-Prüfung wird in Präsenz abgelegt.
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Warum wird die E-Prüfung eingeführt?
Mit der Einführung eines zukunftsfähigen elektronischen Prüfungsformates soll der juristische Abschluss an die digitale
Lebens- und Berufswirklichkeit der angehenden Volljuristinnen und Volljuristen angepasst werden.
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Ist es weiterhin möglich, die Prüfung handschriftlich anzufertigen?
Die Aufsichtsarbeiten in der Zweiten juristischen Staatsprüfung können weiterhin handschriftlich angefertigt werden. Nach §
5d Abs. 6 Satz 2 DRiG i. V. m. § 55 Abs. 1 S. 2 JAPrO besteht für alle Referendarinnen und Referendare ein Wahlrecht, wonach sie
sich frei zwischen der handschriftlichen und der elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten entscheiden können. Dies gilt auch
für die Teilnahme zur Notenverbesserung.
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Wann wird das Wahlrecht ausgeübt?
Das Wahlrecht ist mit dem Zulassungsantrag zur Prüfung unwiderruflich auszuüben. Im Anschluss hieran ist ein Wechsel zwischen
handschriftlicher Prüfung und E-Prüfung grundsätzlich nicht mehr möglich, insbesondere nicht während der laufenden
Prüfungskampagne. Nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Krankheit) kann bei entsprechendem Nachweis die Wahl zu einem
späteren Zeitpunkt in Form eines Nachteilsausgleichs noch geändert werden.
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Wie können sich die Referendarinnen und Referendare vor der Examensprüfung mit der
Prüfungssoftware vertraut machen?
Anfang Januar 2024 wurde den Referendarinnen und Referendaren ein Demoportal zur Verfügung gestellt. Mit diesem können sie die
Prüfungssoftware am heimischen Arbeitsplatz kennenlernen und das elektronische Anfertigen von Aufsichtsarbeiten beliebig oft
üben. Benutzeroberfläche und Funktionen des Demoportals entsprechen der Prüfungssoftware, damit sich die Referendarinnen und
Referendare umfassend mit den Funktionen des Textverarbeitungsprogramms vertraut machen können.
Am Dienstag, den 26. März 2024 wurde den regulär zur Prüfung im Dezember 2024 anstehenden Referendarinnen und Referendaren sodann ein Testlauf an den Standorten Hockenheim und Filderstadt angeboten, um das elektronische Prüfungsformat unter Echtbedingungen erproben zu können.
Darüber hinaus können die Referendarinnen und Referendare alle Informationen zur Prüfungssoftware der Bedienungsanleitung für das
Demoportal entnehmen. Zu gegebener Zeit wird das Landesjustizprüfungsamt zudem eine leicht verständliche Bedienungsanleitung
für die Prüfungssoftware im Rahmen der Echtprüfung zur Verfügung stellen.
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Wo kann die E-Prüfung abgelegt werden?
Wir bieten die E-Prüfung an folgenden Standorten an: Freiburg, Hockenheim, Filderstadt und Esslingen. Die angemieteten
Räumlichkeiten verfügen insbesondere über eine leistungsfähige Klimaanlage, geeignete Lichtverhältnisse sowie die
notwendigen technischen Voraussetzungen für die Durchführung einer E-Prüfung. Die handschriftlichen Aufsichtsarbeiten werden
weiterhin grundsätzlich an der jeweiligen Stammdienststelle geschrieben.
Es ist vorgesehen, den Stammdienststellen grundsätzlich einen Prüfungsort für die E-Prüfung zuzuordnen. Abweichend
hiervon soll den Referendarinnen und Referendaren jedoch im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten die Wahl eines anderen
Prüfungsortes ermöglicht werden. Einzelheiten hierzu sowie zur Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten werden zu einem
späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
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Wie gestaltet sich der Prüfungszeitraum?
Mit Einführung der E-Prüfung wird es keine klausurfreien Werktage (sog. Pausentage) mehr geben. Ausgenommen hiervon sind die
Samstage. Die Terminübersicht für die konkrete Prüfungskampagne wird zu gegebener Zeit auf der Homepage des
Landesjustizprüfungsamts veröffentlicht.
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Prüfungstechnik
Mit welchen Unternehmen arbeitet das Landesjustizprüfungsamt bei der
E-Prüfung zusammen?
Für die Ein- und Durchführung der E-Prüfung arbeitet das Landesjustizprüfungsamt mit zwei externen
IT-Dienstleistungsunternehmen zusammen. Im Zuge eines europaweiten Vergabeverfahrens erhielt das Unternehmen UNIwise den Zuschlag für
die Prüfungssoftware und das Unternehmen Computermiete den Zuschlag für die Prüfungshardware.
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Auf welchen Geräten wird die E-Prüfung angefertigt?
Die Aufsichtsarbeiten werden auf einheitlichen Laptops angefertigt, die den Referendarinnen und Referendaren im Prüfungsraum zur
Verfügung gestellt werden und die mit einer speziellen Prüfungssoftware ausgestattet sind. In der Prüfungskampagne
Frühjahr 2025 werden voraussichtlich Geräte der Marke Lenovo ThinkPad L 580 eingesetzt, die über einen 15,6 Zoll Bildschirm
sowie eine Tastatur mit separatem Ziffernblock verfügen und eine komfortable Bearbeitung der Aufsichtsarbeiten
gewährleisten.
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Welches Zubehör steht zur Verfügung?
Für die Laptops wird folgendes Zubehör bereitgestellt:
· externe kabelgebundene Maus (Logitech B100 mit Links- und Rechtsklicktaste und Scrollrad),
· Mauspad und
· externe kabelgebundene Tastatur (Cherry KC1000).
Die Benutzung des Zubehörs ist den Referendarinnen und Referendaren freigestellt.
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Dürfen eigene Geräte für die E-Prüfung verwendet
werden?
Eigene Geräte dürfen für die Prüfung nicht verwendet werden. Das gilt auch für das Zubehör.
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Wie sieht die Benutzeroberfläche der Prüfungssoftware aus?
Die Referendarinnen und Referendare fertigen die Aufsichtsarbeiten mit einem Textverarbeitungsprogramm an, welches in der
Benutzeroberfläche und den Grundfunktionen bekannten Programmen (z. B. Microsoft Word) entspricht.
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Welche Funktionen stellt das Textverarbeitungsprogramm zur Verfügung?
In dem Textverarbeitungsprogramm sind die Schriftart, die Schriftgröße und der Zeilenabstand einheitlich und nicht
veränderbar voreingestellt. Darüber hinaus stehen voraussichtlich folgende Funktionen für die Bearbeitung zur
Verfügung:
· „Rückgängigmachen“ und „Schritt vorwärts“,
· Kopieren, Ausschneiden, Einfügen,
· Formatierungen: fett, kursiv, unterstreichen,
· Suchen und Ersetzen,
· Ausrichtungen: linksbündig, zentriert, Blocksatz,
· nummerierte Gliederung,
· Aufzählung: Möglichkeit einer Aufzählung mittels Punkte,
· Einzug: Einzug verkleinern, Einzug vergrößern,
· Überschrift,
· Navigation: Pfeiltasten,
· Vollbildansicht,
· Anzeige der Bearbeitungsendzeit.
Bei bestimmten Funktionen ist es möglich, diese über allgemein bekannte Tastenkürzel abzurufen. Näheres ergibt sich aus
der Bedienungsanleitung, die zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird.
Eine Verbindung zum Internet kann nicht hergestellt werden. Auch eine Rechtschreibprüfung bzw. Autokorrektur gibt es nicht. Tippfehler
im Text werden nicht angezeigt, sondern müssen eigenständig korrigiert werden. Eine automatische Silbentrennung ist ebenfalls
nicht möglich.
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Wie sind die erstellten Prüfungsdokumente bei etwaigen technischen
Störungen vor Datenverlust geschützt?
Umfangreiche technische Sicherheitsvorkehrungen dienen dem Schutz vor Manipulationen. Um die Ausfallsicherheit zu gewährleisten, wird
der geschriebene Text während der gesamten Prüfung regelmäßig automatisch gespeichert. Darüber hinaus stehen an
jedem Prüfungsort Mitarbeiter des beauftragten Hardwareunternehmens für technische Fragen zur Verfügung.
Für den Fall einer Hardware-Störung werden an jedem Prüfungsort ausreichend Ersatzgeräte bereitgehalten, um ein
defektes Gerät unverzüglich gegen ein betriebsbereites Gerät auszutauschen. Der geschriebene Text wird kontinuierlich
gespeichert. Dadurch steht der Text bei einem etwaigen Defekt der Hardware der Referendarin oder dem Referendar auf dem Ersatz-Laptop mit
dem Bearbeitungsstand zur Verfügung, der vor dem Auftreten der Störung bestand.
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Können auch Probe- und Übungsklausuren elektronisch angefertigt werden?
Während des Vorbereitungsdienstes können die Referendarinnen und Referendare das elektronische Anfertigen von Aufsichtsarbeiten
über das bereitgestellte Demoportal an eigenen Geräten mit eigenem Zubehör üben. Das Wahlrecht kann unabhängig
davon später frei ausgeübt werden.
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Wer erhält Zugang zum Demoportal?
Zunächst erhalten diejenigen Referendarinnen und Referendare Zugang zum Demoportal, die im Dezember 2024 regulär am schriftlichen
Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung teilnehmen werden (Prüfungskampagne Frühjahr 2025). In einem weiteren Schritt
erhalten sukzessiv auch alle anderen Referendarinnen und Referendare des Landes Baden-Württemberg einen Zugang zum Demoportal.
Zukünftig ist geplant, den Referendarinnen und Referendaren bereits zu Beginn ihres Vorbereitungsdienstes einen Zugang zum Demoportal
einzurichten.
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Wie erhalten die Referendarinnen und Referendare Zugang zum Demoportal?
Die Referendarinnen und Referendare, die dem Prüfungsamt ihre private E-Mail-Adresse mitgeteilt haben bzw. einer Weitergabe durch die
Oberlandesgerichte zugestimmt haben, erhalten einen individuellen Zugangslink an die mitgeteilte E-Mail-Adresse. Mit diesem können sie
sich bei der Prüfungssoftware WISEflow anmelden.
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Wie ist das Demoportal ausgestaltet?
Die Referendarinnen und Referendare können mit ihrem Zugang die Prüfungssoftware WISEflow unseres Softwarepartners UNIwise
testen. Nach der Anmeldung werden zahlreiche sog. Flows angezeigt. Ein Flow entspricht dabei einer Klausurbearbeitung.
Mit Start eines Flows werden die Referendarinnen und Referendare in den Texteditor geleitet und können dessen Funktionen testen oder
eine Klausurbearbeitung erstellen. Mit einem Klick auf das Feld „Abgabe“ wird der Texteditor beendet und aus der Bearbeitung
ein PDF-Dokument generiert, das heruntergeladen und per E-Mail weitergeleitet werden. Nach der Abgabe einer Arbeit ist die Teilnahme an
diesem Flow beendet. Für die nächste Bearbeitung ist ein anderer Flow auszuwählen.
Näheres können die Referendarinnen und Referendare der Bedienungsanleitung entnehmen, die Ihnen durch das Prüfungsamt
übersandt wurde.
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Prüfungsablauf
Wie beginnt der Prüfungstag bei der E-Prüfung?
Wenn die Referendarinnen und Referendare den Prüfungsraum betreten, steht an jedem Prüfungsarbeitsplatz ein Laptop zur
Bearbeitung der Aufsichtsarbeit bereit. Auf dem Bildschirm des Laptops ist eine Anmeldemaske zu sehen. Daneben liegt an jedem
Prüfungsarbeitsplatz die bereits vorab zur Verfügung gestellte Bedienungsanleitung mit einer Übersicht über die
wichtigsten Funktionen bereit.
Im Übrigen unterscheiden sich die Prüfungsarbeitsplätze für die E-Prüfung nicht von den
Prüfungsarbeitsplätzen bei einer handschriftlichen Prüfung.
Für die Prüfungsaufsicht sowie die Kontrolle der Anwesenheit und der mitgebrachten Hilfsmittel sind an jedem Prüfungsort
weiterhin die Prüfungsleiterinnen und Prüfungsleiter bzw. die Aufsichtsführenden anwesend.
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Wird der Aufgabentext auch digitalisiert?
Der Aufgabentext wird weiterhin in Papierform zur Verfügung gestellt. Er unterscheidet sich nicht von dem Aufgabentext der
Referendarinnen und Referendare, die die Prüfung handschriftlich ablegen.
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Werden die zugelassenen Hilfsmittel digitalisiert angeboten?
Die zugelassenen Hilfsmittel werden nicht digitalisiert zur Verfügung gestellt. Die Referendarinnen und Referendare müssen die
zugelassenen Hilfsmittel wie bisher eigenverantwortlich zur Prüfung mitbringen. Die erstellten Hinweise zu den zugelassenen
Hilfsmitteln sind jeweils zu beachten.
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Können weiterhin handschriftliche Konzepte angefertigt werden?
Im Prüfungsraum gibt es weiterhin Konzeptpapier, so dass die Referendarinnen und Referendare ihr Konzept handschriftlich anfertigen
können. Dieses kann nach dem Ende der Bearbeitungszeit aber nicht abgegeben werden und fließt somit nicht in die Bewertung
ein.
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Wie startet die Bearbeitung in der E-Prüfung?
Die Referendarinnen und Referendare werden nach der Anmeldung an dem für sie bereitgestellten Laptop bis zum Prüfungsstart in
einen virtuellen Warteraum weitergeleitet. Die Prüfungsaufsicht teilt dann die Aufgabentexte in Papierform aus. Die Prüfung
startet zu gegebener Zeit. Erst dann öffnet sich das Textverarbeitungsprogramm auf den bereitgestellten Laptops und die
Referendarinnen und Referendare können mit der Bearbeitung beginnen.
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Ist wegen der Verwendung von Laptops mit einem erhöhten Geräuschpegel zu rechnen?
Um dem besonderen Ruhebedürfnis der Referendarinnen und Referendare Rechnung zu tragen, werden geräuscharme Laptops sowie
besonders geräuscharme Tastaturen zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon ist es weiterhin möglich, zur Reduzierung
des Geräuschpegels Ohrenstöpsel zu verwenden.
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Wie endet die E-Prüfung?
Nach dem Ablauf der Bearbeitungszeit ist die Bearbeitung umgehend zu beenden und der Laptop zuzuklappen. Veränderungen am Text nach
dem Ende der Bearbeitungszeit werden durch die Prüfungssoftware dokumentiert und können als Täuschungsversuch gewertet
werden. Die Referendarinnen und Referendare werden rechtzeitig vor dem Ablauf der Bearbeitungszeit auf das bevorstehende Prüfungsende
hingewiesen. Es ist zudem möglich, die Prüfung individuell vorzeitig zu beenden.
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Was passiert nach Beendigung der Prüfung?
Nach Beendigung der Prüfung wird die Aufsichtsarbeit mit dem letzten Bearbeitungsstand gespeichert und dem
Landesjustizprüfungsamt durch das
beauftragte Softwareunternehmen zur Verfügung gestellt. Veränderungen am Text sind nicht mehr möglich.
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Ansprechpartnerin beim
Landesjustizprüfungsamt
Ansprechpartnerin rund um die Organisation der E-Prüfung ist Frau Strohmenger (geb. Peltz). Sie ist unter der Telefonnummer 0711
279-2391 oder unter der E-Mail-Adresse
marina.strohmenger@jum.bwl.de erreichbar. Presseanfragen sind an die Pressestelle zu
richten.
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