Die Tagungen wenden sich an Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Bezirksnotarinnen und Bezirksnotare sowie Notarvertreterinnen und Notarvertreter.
Das Betreuungsrecht erfährt mit Wirkung zum 01.01.2023 erhebliche Änderungen im materiellen Recht und im Verfahrensrecht. Gerade der Bereich rechtspflegerischer Tätigkeit steht vor tiefgreifenden Änderungen, insbesondere was die gerichtlichen Genehmigungserfordernisse betrifft. Zudem wird der gesamte Bereich der gerichtlichen Aufsicht über die Tätigkeit von Betreuerinnen und Betreuern neu strukturiert.
Die Referenten werden einen umfassenden Überblick über diese gesetzlichen Neuerungen geben.