
Justiz:
Gemeinsamer Appell von Justizministerinnen und Justizministern aus der Union: Verkehrsdatenspeicherung muss so schnell wie möglich wiederbelebt werden
Minister Guido Wolf betonte, dass wir das Instrument der Vorratsdatenspeicherung bräuchten, denn gerade bei den Straftaten der Verbreitung von Kinderpornografie und des sexuellen Missbrauchs von Kindern seien entsprechende Daten oftmals der einzige Ermittlungsansatz.
Bei der so genannten Verkehrsdaten- oder Vorratsdatenspeicherung sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Derzeit ist sie faktisch ausgesetzt, weil u.a. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausstehen. Bei der Verkehrsdatenspeicherung geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Derzeit ist es leider so, dass deutsche Ermittler Hinweisen aus den USA und Kanada auf Straftaten in Deutschland im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern aufgrund der fehlenden Vorratsdatenspeicherung nicht nachgehen können.