Zwei Richterinnen und Richter oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten Gelegenheit zu einem ein- oder zweiwöchigen Studienaufenthalt bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft in Frankreich, der vom Justizministerium bezuschusst wird. Die Hospitationen sollen in der zweiten Jahreshälfte eines jeden Jahres durchgeführt werden.
Sollten Sie Interesse an einer solchen Hospitation haben, können Sie dies Ihrer personalverwaltenden Stelle beim Ministerium der
Justiz und für Europa auf dem Dienstweg anzeigen.