Navigation überspringen

Die Vernehmung von Kindern im Strafverfahren

Datum:
19.10.2023
Ort:
Stuttgart
Aktenzeichen:
JUMRVI-JUM-2070-1076

Die Tagung wendet sich an Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte.

Nach dem gesetzgeberischen Willen hat die Weisung gem. § 10 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 JGG, sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) zum Zweck,
- dem Jugendlichen die Folgen seiner Tat zu verdeutlichen,
- oft vernachlässigte Opferbelange zu berücksichtigen und
- den durch die Straftat entstandenen Konflikt zu bereinigen.

Damit der Täter-Opfer-Ausgleich diese Funktionen erfüllen kann, muss er richtig eingesetzt und professionell begleitet werden. Unter welchen Bedingungen ein Täter-Opfer-Ausgleich erzieherischen Erfolg verspricht, den Belangen der Geschädigten gerecht wird und ein „Verfahren sachgerecht abschließen“ kann, soll in dieser Fortbildungsveranstaltung interdisziplinär beleuchtet werden.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.