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Recht. Prägnant. - Das digitale Forum für die Justiz: "Die richterliche Videovernehmung nach § 58a StPO"

Datum:
28.09.2023
Ort:
online
Aktenzeichen:
JUMRVI-JUM-2070-1080

Die Fortbildungsveranstaltung wendet sich an Strafrichterinnen und Strafrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Die richterliche Videovernehmung im Ermittlungsverfahren (insbesondere von Kindern als Betroffene von sexualisierter oder körperlicher Gewalt) ist seit Jahren in der StPO festgelegt, wird in der Praxis aber oft nur punktuell und keineswegs konsequent genutzt. So sehr sie einerseits als effektive Opferschutzmaßnahme empfunden wird, so stellt sie andererseits die Justiz vor erhebliche fachliche und technische Herausforderungen. Insbesondere wenn – wie hier - ein Teil der Beweisaufnahme der Hauptverhandlung gleichsam als vorweggenommen erscheint, gilt es, bei der Anwendung der Vorschriften die Belange des Zeugenschutzes, die gerichtliche Aufklärungspflicht und die Rechte der Verfahrensbeteiligten in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.


Der Vortrag wird nach einer kurzen rechtlichen Einführung die Anforderungen an den Antrag der Staatsanwaltschaft, die Vorbereitung und Umsetzung durch das Ermittlungsgericht sowie schließlich die bisherigen Erfahrungen aus der Hauptverhandlung mit praxisnahen Beispielen darstellen.

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