Navigation überspringen

Virtuelle Gerichtsverhandlungen in der Praxis

Datum:
19.-20.12.2023
Ort:
Schwetzingen
Aktenzeichen:
JUMRVI-JUM-2070-1278

Virtuelle Gerichtsverhandlungen werden künftig immer mehr Bedeutung erlangen. Tragende Rolle wird voraussichtlich eine Neufassung des § 128a ZPO spielen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik sieht unter anderem vor, dass eine Videoverhandlung in der Regel durch das Gericht anzuordnen ist, wenn beide Parteien dies übereinstimmend beantragen. Durch die Corona-Pandemie haben Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung bereits jetzt eine gewisse Bedeutung erlangt, aber es handelt sich dennoch für viele Richterinnen und Richter um eine ungewohnte Verhandlungssituation. Mit technischer Souveränität, klaren Verhandlungsstrategien und einem bewussten Auftreten im virtuellen Raum lassen sich die Vorteile, die die Bild- und Tonübertragung bietet, jedoch rasch nutzbar machen. Die Fortbildungsveranstaltung legt deswegen ganz bewusst den Fokus auf die technischen Aspekte der Videokonferenztechnik, die gerichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und praktische Übungen. Die Veranstaltung möchte außerdem einen intensiven Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anregen. Ergänzend werden ausgewählte rechtliche Probleme der Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung behandelt.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.