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Zumeldung zu dpa "Justizminister Buschmann will Neustart im Umgang mit Straftätern"

Datum: 19.07.2022

Kurzbeschreibung: 

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges: „Der Bundesjustizminister nimmt für sich in Anspruch, einfallsreicher zu sein als andere Verantwortungsträger, kommt allerdings über kleine Eingriffe im bestehenden System und reine Symbolpolitik nicht hinaus.“

Zumeldung zu dpa "Justizminister Buschmann will Neustart im Umgang mit Straftätern"

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges: „Der Bundesjustizminister nimmt für sich in Anspruch, einfallsreicher zu sein als andere Verantwortungsträger, kommt allerdings über kleine Eingriffe im bestehenden System und reine Symbolpolitik nicht hinaus.“

Zur heutigen dpa Meldung: „Justizminister Buschmann will Neustart im Umgang mit Straftätern“ sagte Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges:

„Der Bundesjustizminister nimmt für sich in Anspruch, einfallsreicher zu sein als andere Verantwortungsträger, kommt allerdings über kleine Eingriffe im bestehenden System und reine Symbolpolitik nicht hinaus“, kritisierte Gentges. 

Gentges weiter: „Den Umrechnungsmaßstab bei der Ersatzfreiheitsstrafe als „Neustart in der Strafrechtspolitik“ zu bezeichnen, ist eine ziemliche Übertreibung. Mit dem Vorstoß halbiert der Bundesjustizminister ein Problem rein zahlenmäßig, bietet aber keinerlei neuen Lösungsansatz. Dabei gibt es genügend innovative Ideen. 

Baden-Württemberg geht in diesem Bereich bereits wirklich neue Wege. Landesweit gibt es die aufsuchende Sozialarbeit, ein Programm, in dessen Rahmen ein Verurteilter, der seine Geldstrafe nicht bezahlt, von geschulten Sozialarbeitern zuhause aufgesucht wird, um ihm Möglichkeiten zur Vermeidung einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe aufzuzeigen, beispielsweise auch durch gemeinnützige Arbeit. So ist es möglich, mit dem Verurteilten zusammen individuelle Lösungen zu erarbeiten. Damit gelingt es, auch sozial Abgehängte zu erreichen, die vor allem an der eigenen Alltagsorganisation, vielleicht schon am Öffnen der Post, scheitern. Denen ist mit dem Vorstoß des Bundesjustizministers nämlich nur wenig geholfen. 

Auch der Vorschlag, den Katalog in § 46 Abs. 2 StGB um weitere Beweggründe zu ergänzen, ist reine Symbolpolitik, die keiner einzigen Frau das Leben retten wird. Bereits jetzt gehört es zur tagtäglichen Arbeit eines Strafrichters, die Tatmotive bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Dass das Signal, welches der Bundesjustizminister mit dieser Katalog-Erweiterung an die Gesellschaft aussenden möchte, wirklich etwas bewirkt, muss bezweifelt werden.

Erfreulich wäre es, wenn er sich weniger um Symbole und Signale und stattdessen mehr um tatsächliche Verbesserungen der Justiz kümmern würde. Bisher ist es beispielsweise leider sehr ruhig um den Bundesjustizminister, wenn es um den im Koalitionsvertrag vereinbarten sogenannten ‚Pakt für den Rechtstaat‘ geht.“



Hintergrundinformationen:

Zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen läuft in Baden-Württemberg das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ bereits seit vielen Jahren erfolgreich landesweit. Dadurch konnten in den vergangenen Jahren stets über 100.000 Hafttage an Ersatzfreiheitsstrafen pro Jahr abgewendet werden. Nach einer Pilotphase 2020 hat das Ministerium der Justiz und für Migration das Projekt „Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen durch aufsuchende Sozialarbeit“ aufgesetzt. In diesem werden die häufig in ihrer Lebenssituation überforderten Geldstrafenschuldner durch die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg über die Möglichkeit informiert, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen noch abzuwenden. 2021 hat das Ministerium zudem die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Geldstrafenschuldnerinnen und -schuldner, die sich bereits im Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe befinden, den Strafvollzug durch freie Arbeit im oder außerhalb des Justizvollzugs verkürzen können.

Im aktuellen baden-württembergischen Koalitionsvertrag lautet der entsprechende Absatz wörtlich: „Wir unterstützen Maßnahmen und Reformen zur Haft- und Strafvermeidung. Wir wollen, wo immer möglich, die Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen vermeiden und werden alle Bemühungen unternehmen, die Ersatzfreiheitsstrafe einzuschränken. Dazu werden wir unter anderem die aufsuchende Sozialarbeit flächendeckend ausbauen und Maßnahmen wie „Schwitzen statt Sitzen“ sowie das „day-by-day“-Modell im Land ausrollen, um die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen durch die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit abzuwenden. Weitere Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe werden wir prüfen. Überdies werden wir die Ausweitung der Haftvermeidung in Fällen, in denen die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist, prüfen.“



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