Seit dem 1. Januar 2017 wird die Bewährungs- und Gerichtshilfe einschließlich des Täter-Opfer-Ausgleichs in
Baden-Württemberg von der Landesanstalt Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) mit Sitz in Stuttgart
wahrgenommen. Es bestehen landesweit neun örtliche Einrichtungen sowie weitere Außen- und Sprechstellen, sodass eine wohnortnahe
Klientenbetreuung gewährleistet ist.
Derzeit sind rund 500 haupt- und 600 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die BGBW im Einsatz. Mit ihrer täglichen Arbeit leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in die Gesellschaft. Sie erarbeiten mit den Klientinnen und Klienten Problemlösungen mit dem Ziel, ein straffreies Leben zu führen. Das leistet einen erheblichen Beitrag zum Schutz der Gesellschaft vor Rückfallkriminalität.
Die BGBW betreute im Jahr 2021 auf der Grundlage hoher, sich stetig weiterentwickelnder Qualitätsstandards circa 17.300 Klientinnen und Klienten in der Bewährungshilfe. Zudem wurden über 10.000 Gerichtshilfeaufträge und rund 1.500 Aufträge im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs bearbeitet. Dabei steht die BGBW in engem Dialog mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und ihren Kooperationspartnern.
Weitere Informationen
Nähere Informationen zur BGBW finden Sie unter:
http://www.bgbw.landbw.de