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Asyl

Die Härtefallkommission

Bild zeigt einen Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission

Mit dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 30. Juli 2004 wird durch § 23a des in Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes enthaltenen Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) die Arbeit einer Härtefallkommission institutionalisiert.

Die Härtefallkommission kann in Fällen, in denen nach ihren Feststellungen dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, ein Härtefallersuchen an das Ministerium der Justiz und für Migration richten. Dieses entscheidet dann, ob auf Grund des Härtefallersuchens gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde angeordnet wird, den Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Über Einzelheiten informieren die untenstehenden PDF-Dokumente.

Merkblatt "Allgemeines zur Arbeit der Härtefallkommission" (PDF)



Rechtsgrundlagen

Tätigkeitsberichte der Härtefallkommission

So stellen Sie eine Eingabe an die Härtefallkommission

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