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Statistik

Zahlen und Fakten

Bild zeigt den Schriftzug Zahlen und Fakten

Informationen und Zahlen zur Migration in Baden-Württemberg

Allgemeines:

In Zusammenhang mit dem Zugang von Flüchtlingen nach Baden-Württemberg sind nachfolgend einige wichtige Datenquellen zum Zugangsgeschehen sowie zu den Strukturen der Erstunterbringung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg dargestellt.

In Baden-Württemberg besteht nach den Regelungen des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) ein dreistufiges Aufnahmesystem für Geflüchtete. In der Erstaufnahme werden die ankommenden Personen registriert und in landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht (Stufe 1.). Danach erfolgt die Verteilung in die vorläufige Unterbringung bei den unteren Aufnahmebehörden der Landratsämter bzw. der Bürgermeisterämter der Stadtkreise nach einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil des jeweiligen Stadt- und Landkreises an der Bevölkerung des Landes errechnet (Stufe 2.). Nach Beendigung der vorläufigen Unterbringung (regelmäßig nach Abschluss des Asylverfahrens und spätestens nach 24 Monaten) erfolgt die Verteilung in die kommunale Anschlussunterbringung bei den Städten und Gemeinden (Stufe 3.).

Asylzugänge in Baden-Württemberg - Registrierungen Asylerst- und Folgeantragsteller mit Verbleib in BW

Asylzugänge in Baden-Württemberg - Registrierungen Asylerst- und Folgeantragsteller mit Verbleib in BW

Asylzugänge in Baden-Württemberg - Hauptherkunftsländer der Asylantragsteller mit Verbleib in BW

Asylzugänge in Baden-Württemberg - Hauptherkunftsländer der Asylantragsteller mit Verbleib in BW

Geflüchtete aus der Ukraine nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Baden-Württemberg

Geflüchtete aus der Ukraine nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Baden-Württemberg

Zugänge Humanitäre Aufnahmen nach § 22 und 23 AufenthG

Zugänge Humanitäre Aufnahmen nach § 22 und 23 AufenthG

Übersicht über die Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg

Übersicht über die Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg

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