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Bild zeigt die Weltkarte
Bild zeigt ein Visum
  • Visum

Einreise

Die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich nur mit einem Visum erlaubt, das vorher von einer deutschen Auslandsvertretung ausgestellt wurde. Es gibt aber viele Einreiseerleichterungen. Zum Beispiel können die Angehörigen von über 60 Staaten als Touristen ohne Visum für einen Besuchsaufenthalt einreisen.

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Bild zeigt einen Raum mit Umzugskartons
  • Niederlassung

Aufenthalt

Für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobiler-ICT-Karte, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Ausnahmen gelten beispielsweise für diplomatisches Personal oder EU-Bürger.

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Bild zeigt eine junge Frau in einer Fußgängerzone umgeben von Menschen
  • Freizügigkeit

EU-Bürger

Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger, ihre Familienangehörigen sowie Staatsangehörige der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen benötigen für die Einreise und den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel. Sie melden sich lediglich bei der Meldebehörde an.

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Bild zeigt einen leeren Raum mit offener Tür und gepackten Koffern
  • Ausreise

Freiwillige Rückkehr

Ausländer, die kein Bleiberecht in Deutschland haben, müssen das Land wieder verlassen. Dabei hat die freiwillige Rückkehr Vorrang vor zwangsweisen Rückführungsmaßnahmen. Durch die Förderung der freiwilligen Rückkehr werden Menschen dabei unterstützt, in ihrem Herkunftsland wieder Fuß zu fassen.

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Bild zeigt Flagge der EU
  • Förderprogramm der EU

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds stehen Fördermittel sowohl für die freiwillige als auch für die zwangsweise Rückkehr zur Verfügung. Der Fonds wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwaltet. Gefördert wird zum Beispiel die Arbeit von Rückkehrberatungsstellen.

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