Die Tagung richtet sich an Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Jugendstrafvollstreckung bei den Amtsgerichten.
Die Tagung befasst sich mit dem rechtlichen Rahmen der Vermögensabschöpfung: Erkenntnis-, Sicherungs-, Vollstreckungs- und
Entschädigungsverfahren.