Die Tagung wird durch die Mitglieder des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs gestaltet und soll den Dialog zwischen den Instanzen über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung in Strafsachen fördern. Sie wendet sich an Richterinnen und Richter der Großen Strafkammern der Landgerichte und der Strafsenate der Oberlandesgerichte.
Die vorgesehenen Einzelvorträge werden voraussichtlich folgende Themen behandeln:
- Grundlagen der Strafzumessung unter besonderer Berücksichtigung der (nachträglichen) Gesamtstrafenbildung
- Beweisantragsrecht
- Vermeidbare Fehler bei der Urteilsabsetzung
- Einziehung