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42. Konstanzer Symposium des Justizministeriums Baden-Württemberg

Datum: 03.05.2023

Kurzbeschreibung: 

Ministerin Gentges: „Meinungsfreiheit ist nicht Widerspruchsfreiheit. Wer eine Meinung äußert, muss mit Widerspruch leben, muss bereit sein, sich mit den Argumenten anderer auseinanderzusetzen. Gleichzeitig müssen wir als Staat und Gesellschaft gewährleisten, dass Meinungsäußerungen unterschiedlicher Couleur möglich sind. Es darf keine diskussionsfreien Räume geben, keine Räume, in denen die Menschen Angst haben, Ihre Meinung frei zu sagen.“

Konstanzer Symposium des Justizministeriums Baden-Württemberg

Das 42. Konstanzer Symposium stand ganz im Zeichen der Meinungsfreiheit. Unter der Überschrift „Meinungsfreiheit im Spannungsverhältnis zwischen Grundrecht und gesellschaftlicher Realität“ kamen am 27. und 28. April 2023 Fachleute und Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Justiz, Politik, Journalismus in Konstanz zusammen.

Das Konstanzer Symposium ist ein seit 1980 jährlich stattfindendes rechtspolitisches Symposium – ausgerichtet vom Ministerium der Justiz und Migration. Von 1980 bis 2019 war Triberg im Schwarzwald der traditionelle Tagungsort. Nach zweijähriger pandemiebedingter Pause fand die Veranstaltung letztes Jahr zum ersten Mal in Konstanz statt.

Ministerialdirektor Elmar Steinbacher begrüßte die Gäste und sagte in seiner Eröffnungsrede: „Wenn annährend die Hälfte der Bevölkerung sagt, sie äußere ihre Meinung lieber nicht mehr, dann legt das die Axt an das Fundament unserer Demokratie. Dabei braucht Demokratie Debatten – ohne Debatten schläft die Demokratie ein. Doch wo die Grenzen dieser Meinungsfreiheit verlaufen muss - das alles werden wir, werden Politik, Wissenschaft und Gesellschaft erst einmal diskutieren müssen.“

Zahlreiche Vorträge renommierter Expertinnen und Experten mit unterschiedlichen Blickwinkeln auf das Thema der Meinungsfreiheit fanden an den beiden Tagen statt. So präsentierte Dr. Thomas Petersen, Projektleiter im Institut für Demoskopie Allensbach, unter anderem Umfrageergebnisse zum subjektiven Freiheitsgefühl der Bevölkerung, wonach 2021 nicht einmal jeder zweite Deutsche der Ansicht war, man könne seine Meinung frei sagen.

Eine juristische Sicht präsentierte Prof. Dr. Christoph Degenhart, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig in seinem Vortrag „Verfassungsrecht vs. Verfassungswirklichkeit – zum Stand der Meinungsfreiheit in Staat und Gesellschaft“, gefolgt von einem Vortrag von Jan Fleischhauer („Was darf man noch sagen? Zum Stand der Meinungsfreiheit aus journalistischer Sicht“), der als Journalist - unter anderem beim SPIEGEL tätig – für eine weitgehende Meinungsfreiheit plädierte und als einzige Grenze das Gesetz sieht. 

Den zweiten Tag des Konstanzer Symposiums eröffnete Uli Burchardt, Oberbürgermeister der Stadt Konstanz mit einem Grußwort.

Prof. Dr. Nikola Roßbach – Inhaberin des Germanistik-Lehrstuhls an der Universität Kassel – führte die Zuhörerinnen und Zuhörer mit ihrem Vortrag „Gibt es wieder Zensur in Deutschland“ in das Thema der Zensur ein und ob es eine solche in Deutschland gibt.

„Können wir sagen, was wir wollen, oder müssen wir sagen, was gewünscht ist?“ war der Titel des Beitrags von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a.D.

Zum Abschluss des Konstanzer Symposiums fand eine Podiumsdiskussion statt. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL eröffnete die Diskussionsrunde: „Meinungsfreiheit ist nicht Widerspruchsfreiheit. Wer eine Meinung äußert, muss mit Widerspruch leben, muss bereit sein, sich mit den Argumenten anderer auseinanderzusetzen. Gleichzeitig müssen wir als Staat und Gesellschaft gewährleisten, dass Meinungsäußerungen unterschiedlicher Couleur möglich sind. Es darf keine diskussionsfreien Räume geben, keine Räume, in denen die Menschen Angst haben, Ihre Meinung frei zu sagen.“ 



Bildunterschrift Podiumsdiskussion (Foto frei verwendbar v.l.n.r.):

Prof. Dr. Nikola Roßbach, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL, Dr. Christian Rath, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof und Jan Fleischhauer.

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