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Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verkehrsdatenspeicherung

Datum: 08.09.2023

Kurzbeschreibung: 

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verkehrsdatenspeicherung

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute seine Entscheidungen vom 14. August 2023 bekannt gegeben, mit denen es die gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten als unionsrechtswidrig einstuft. Eine unionsrechtskonforme Beschränkung der Speicherungszwecke sehe die Regelung des in Rede stehenden Telekommunikationsgesetzes nicht vor. 

 

Justizministerin Marion Gentges sagte: „Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts habe ich so erwartet. Für mich ist die zentrale Botschaft dieser Entscheidungen aber nicht, dass wir auf Ermittlungen mit Verkehrsdaten fortan komplett verzichten und damit weitgehend die Waffen strecken im Kampf gegen Internetkriminalität. Die zentrale Botschaft ist viel mehr, dass wir ein besseres und unionsrechtskonformes Gesetz schaffen müssen.“

 

Bereits der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. September 2022 betont, dass das Unionsrecht zwar einer allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht, gleichzeitig hat er aber die Ausnahmemöglichkeiten von diesem Grundsatz ausdrücklich anerkannt. Auch das Bundesverwaltungsgericht stellt unter Bezugnahme hierauf heraus, dass es unionsrechtlich zulässige Zwecke gibt, nämlich die Bekämpfung schwerer Kriminalität und die Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit, dass eine entsprechende Beschränkung der Speicherungszwecke aus dem Gesetz, das dem Gericht zur Entscheidung vorlag, allerdings nicht hervorging. 

 

Justizministerin Marion Gentges fordert, diese unionsrechtskonformen Gestaltungsmöglichkeiten umgehend zu nutzen und insbesondere die Speicherung von IP-Adressen als wichtiges Mittel im Kampf gegen Verbrechen einzusetzen.  

 

Justizministerin Gentges weiter: „Wenn unsere Welt digitaler wird, wenn die Straftäter – teils hoch professionell – digital agieren, dann muss der logische Schluss sein, dass auch die Ermittlungsbehörden so digital wie möglich ermitteln können. Oftmals sind IP-Adressen die einzige Spur, um an Straftäter heranzukommen. Der Bundesjustizminister fordert unentwegt den digitalen Fortschritt, versagt unserem Land aber im Bereich der Strafverfolgung zentrale Entwicklungen. Gerade im Bereich der Kinderpornografie und des sexuellen Kindesmissbrauchs kann es doch nicht sein, dass uns der Datenschutz wichtiger ist als das Wohl von Kindern, die schlimmsten Verbrechen schutzlos ausgeliefert sind.“   

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