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2. Heidelberger Migrationssymposium des Ministeriums der Justiz und für Migration zum Thema „Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – Neustart in der europäischen Migrationspolitik?“

Datum: 17.11.2023

Kurzbeschreibung: 2. Heidelberger Migrationssymposium des Ministeriums der Justiz und für Migration zum Thema „Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – Neustart in der europäischen Migrationspolitik?“

2. Heidelberger Migrationssymposium des Ministeriums der Justiz und für Migration zum Thema „Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – Neustart in der europäischen Migrationspolitik?“

Migrationsministerin Marion Gentges: „Asylverfahren in sicheren Drittstaaten zu führen, liegt nicht nur in unserem eigenen Interesse: es schafft die Möglichkeit, Verfahren in einem Staat zu führen, in dem man bereits sicher ist, ohne sich mit der vagen Hoffnung auf einen langen, teilweise lebensgefährlichen Weg zu begeben und dafür Unsummen an kriminelle Schlepper zu bezahlen. Daher sind solche Verfahren nur folgerichtig, wenn es bei Asyl wirklich um den Schutz vor Verfolgung gehen und dieser Schutz nicht nur den Stärksten zukommen soll.“


Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek: „Die Kooperation der Herkunftsländer bei Abschiebungen muss ein fester Bestandteil deutscher Außenpolitik sein. Die Bundesregierung muss den Abschluss von geeigneten Abkommen mit Herkunftsländern daher mit Priorität verfolgen. Wir müssen dabei Anreize und Sanktionen gezielt einsetzen.“

Am 16. und 17. November fand zum zweiten Mal das Heidelberger Migrationssymposium auf Einladung des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg im Frauenbad in Heidelberg statt. Fachleute aus Politik, Verwaltung Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und Medien aus Bund und Land diskutierten und beleuchteten das Thema: „Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – Neustart in der europäischen Migrationspolitik?“.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Asylverfahren in sicheren Drittstaaten zu führen, liegt nicht nur in unserem eigenen Interesse: es schafft die Möglichkeit, Verfahren in einem Staat zu führen, in dem man bereits sicher ist, ohne sich mit der vagen Hoffnung auf einen langen, teilweise lebensgefährlichen Weg zu begeben und dafür Unsummen an kriminelle Schlepper zu bezahlen. Daher sind solche Verfahren nur folgerichtig, wenn es bei Asyl wirklich um den Schutz vor Verfolgung gehen und dieser Schutz nicht nur den Stärksten zukommen soll.“ Das Europäische Parlament und die Bundesregierung halten bislang daran fest, dass zwischen dem Antragsteller und dem sicheren Drittstaat eine Verbindung bestehen muss - etwa, dass sich in dem Staat Familienmitglieder aufhalten -, um das Asylverfahren dort durchzuführen. Gentges weiter: „Ich halte - anders als das Europäische Parlament und die Bundesregierung –  die derzeitige Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem Drittstaat nicht für nötig.“

Seit 1999 arbeitet die EU an einem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS). Ein zentraler Gedanke dabei ist, dass der Staat, den ein Asylsuchender oder Flüchtling zuerst erreicht, zuständig sein und sich um alles kümmern soll.

Über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beleuchteten beim 2. Heidelberger Symposium verschiedene Perspektiven zu der Frage der Reform des GEAS.

Dabei wurden rechtliche, tatsächliche, aber auch gesellschaftliche Themen erörtert. Am ersten Veranstaltungstag sprach unter anderem Prof. Dr. Ruud Koopmans, Professor für Soziologie und Migrationsforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Im Rahmen der Podiumsdiskussion am zweiten Veranstaltungstag – bei der unter anderem Boris Palmer,

Oberbürgermeister der Stadt Tübingen und Dr. Sylvia Kaufhold, Rechtsanwältin, Rechts- und Politikberatung teilnahmen - wurden u.a. Forderungen an den Bund adressiert:

„Das Asylrecht ist für Menschen, die verfolgt sind. Wer nicht verfolgt ist muss Deutschland wieder verlassen. Dazu brauchen wir bessere Möglichkeiten bei Abschiebungen, insbesondere was die Kooperation der Herkunftsländer angeht.“, so Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek. „Die Kooperation der Herkunftsländer bei Abschiebungen muss ein fester Bestandteil deutscher Außenpolitik sein. Die Bundesregierung muss den Abschluss von geeigneten Abkommen mit Herkunftsländern daher mit Priorität verfolgen. Wir müssen dabei Anreize und Sanktionen gezielt einsetzen.“

Weitere Informationen:

Das Heidelberger Migrationssymposium findet regelmäßig jährlich statt und beschäftigt sich mit aktuellen Migrationsthemen.

Bildunterschrift: Fotos von Fotograf Klaus Hecke

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