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Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg nimmt Arbeit auf

Datum: 03.01.2024

Kurzbeschreibung: 

Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg nimmt Arbeit auf

Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg nimmt Arbeit auf

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Der Startschuss für das Cybercrime-Zentrum in Baden-Württemberg ist gefallen: Geballte Strafverfolgungskompetenz aus dem ganzen Land an einem Ort und erste Verfahren werden bereits bearbeitet.“

Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg hat zum 1. Januar 2024 die Arbeit aufgenommen und ist landesweit zuständig für (ermittlungs-) technisch besonders anspruchsvollen Verfahren des Cybercrime. Zudem fungiert das Zentrum zukünftig als zentrale staatsanwaltschaftliche Ansprechstelle für Themenstellungen aus diesem Deliktsbereich.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Der Startschuss für das Cybercrime-Zentrum in Baden-Württemberg ist gefallen: Geballte Strafverfolgungskompetenz für das ganze Land an einem Ort und erste Verfahren werden bereits bearbeitet. So können wir Cyber-Kriminellen noch besser und schlagkräftiger die Stirn bieten und der Kriminalität im Netz weiter Einhalt gebieten.“

In den vergangenen Monaten waren insbesondere die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, aber auch das Justizministerium damit befasst, die rechtlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme des Zentrums zu schaffen. Die für die Personalausstattung erforderlichen Stellenbesetzungsverfahren sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Das bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe angesiedelte Zentrum wird personell mit 50,5 Stellen ausgestattet sein.

Im Cybercrime-Zentrum soll im Rahmen eines integrierten Ermittlungsansatzes die staatsanwaltschaftliche Sachkunde durch die technische Expertise von dort tätigen IT-Forensikern angereichert werden. Den IT-Referenten kommt in diesem Zusammenhang vorrangig eine beratende, ermittlungsunterstützende Aufgabe im konkreten Ermittlungsverfahren zu.

Weitere Informationen zum Cybercrime-Zentrum

Mit Anordnung des Justizministeriums zur Errichtung eines Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg vom 11. Dezember 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurden dem Zentrum insbesondere folgende Aufgaben übertragen: 

  • staatsanwaltschaftliche Verfahrensbearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Cyberkriminalität
  • Mitwirkung bei der staatsanwaltschaftlichen Aus- und Fortbildung
  • Erstellung eines jährlichen Lagebilds zur Cyberkriminalität
  • zentrale staatsanwaltschaftliche Ansprechstelle für Themenstellungen aus dem Bereich der Bekämpfung der Cyberkriminalität

 

 

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