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Heute beschlossene Regelung im „Rückführungsverbesserungsgesetz“ führt zu gravierenden Verschlechterungen für Abschiebungen

Datum: 18.01.2024

Kurzbeschreibung: Heute beschlossene Regelung im „Rückführungsverbesserungsgesetz“ führt zu gravierenden Verschlechterungen für Abschiebungen

Heute beschlossene Regelung im „Rückführungsverbesserungsgesetz“ führt zu gravierenden Verschlechterungen für Abschiebungen

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Mit der heute im Bundestag beschlossenen Fassung, schaffen die Ampelparteien ein Frühwarnsystem für Personen, die abgeschoben werden sollen. Untertauchen wird dann noch leichter.“

Am heutigen Donnerstag (18. Januar) hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführung (Drucksache 20/9463) mit einer kurzfristig eingebrachten Änderung der Regierungsfraktionen beschlossen. Diese sieht vor, dass Ausländer bei Anordnung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam zwingend einen anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten bekommen. Weil diese Regelung selbst für Eilverfahren gelten würde, hätte dies zur Folge, dass abzuschiebende Ausländer unmittelbar nach Einleitung des Verfahrens zur Anordnung von Abschiebungshaft über den jeweils bestellten Anwalt von bevorstehenden Maß- nahmen Kenntnis erlangen und ein Untertauchen ermöglicht werden würde.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Bei dem Rückführungsverbesserungsgesetz ging es darum, Abschiebungen effektiver zu machen. Aber jetzt hat der Bund in letzter Sekunde eine gravierende Änderung in den Gesetzentwurf eingebracht, die das Gegenteil bewirken würde. Danach muss jedem Betroffenen, der in Ausreisegewahrsam oder Abschiebungshaft genommen werden soll, ein Anwalt zur Seite gestellt werden, der entsprechend seiner Sorgfaltspflichten natürlich möglichst schnell mit dem Betroffenen Kontakt aufnehmen müsste. Gerade bei Verfahren zur vorläufigen Anordnung von Abschiebungshaft, die ins- besondere darauf zielen, dass der Betroffene sich dem weiteren Verfahren nicht entzieht, würde das eine gravierende Verschlechterung bedeuten. Ein Gericht könnte keine einstweilige Anordnung erlassen, ohne zeitgleich einen Anwalt für den Betroffenen zu bestellen und diesen zu informieren. Mit dieser heute im Bundestag beschlossenen Fassung, schaffen die Ampelparteien ein Frühwarnsystem für Personen, die abgeschoben werden sollen. Untertauchen wird dann noch leichter.“

Ministerin Gentges hatte sich im Vorfeld bereits an den Bund gewandt und darauf gedrungen, dass dringend erforderliche Anpassungen noch vorgenommen wer- den. Äußerst wichtig wären zumindest Klarstellungen in der neu eingebrachten Regelung dahingehend, dass die Bestellungspflicht nur in Hauptsachverfahren, nicht aber bei einstweiligen Anordnungen von Abschiebungshaft gilt. Deutschland ist EU-weit bereits jetzt das einzige Land, in dem die erstmalige Anordnung von Abschiebungshaft von einem Gericht angeordnet werden muss. In allen anderen Mitgliedstaaten ist hierzu die Verwaltung ermächtigt. Wenn mit der neuen Regelung zusätzlich zum solitären Richtervorbehalt noch eine zwingende Anwaltsbevollmächtigung hinzukommt, hat dies nicht nur weit überschießenden Charakter, sondern wird Abschiebungen gravierend beeinträchtigen.

Weitere Informationen zum Verfahrenshergang einer Abschiebung:

In der Verwaltungspraxis spielen die Abschiebungshaft und der Ausreisegewahr- sam bei der Durchführung von Abschiebungen eine große Rolle. Wenn eine Ausländerbehörde die Anordnung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam erreichen möchte, beantragt sie häufig eine einstweilige Anordnung, bevor sie das Hauptsacheverfahren einleitet, sodass der Betroffene zunächst aufgegriffen wer- den kann. Erst daran schließt sich dann das Hauptsacheverfahren (Antrag auf Anordnung des Ausreisegewahrsams/ Abschiebungshaft) an. Nach derzeit geltender Rechtslage ist selbstverständlich bereits vorgesehen, dass die Betroffenen unmittelbar nach der vorläufigen Inhaftnahme und vor der Anordnung der Abschiebungshaft im Hauptsacheverfahren vom zuständigen Richter angehört werden und somit ihre Rechte gewahrt werden.

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