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Geeignetheitsprüfungen für drei Liegenschaften in Stuttgart für Zwecke der Flüchtlingserstaufnahme eingeleitet

Datum: 09.04.2024

Kurzbeschreibung: Für drei Liegenschaften in Stuttgart werden Prüfungen eingeleitet, um zu untersuchen, ob sie für den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung geeignet sind.

Geeignetheitsprüfungen für drei Liegenschaften in Stuttgart für Zwecke der Flüchtlingserstaufnahme eingeleitet

Für drei Liegenschaften in Stuttgart werden Prüfungen eingeleitet, um zu untersuchen, ob sie für den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung geeignet sind. Es handelt sich um ein Areal in Stuttgart-Obertürkheim (Augsburger Str. 712), die Landesliegenschaft am Erwin-Schöttle-Platz (Böblinger Str. 68-70, Stuttgart-Süd), in der bis Mitte 2024 noch das Statistische Landesamt untergebracht ist, sowie um ein Grundstück in Stuttgart-Weilimdorf (Mittlerer Pfad 13-15). Die Prüfungen werden ergebnisoffen und selbstverständlich unter Einbeziehung aller örtlichen Beteiligten vorgenommen. 

Zur Standortsuche: 

Der Ausbau eines effizienten Erstaufnahmesystems ist sowohl für die Abwicklung einer sicheren und geordneten Flüchtlingsaufnahme als auch für einen zügigen Gang des Asylverfahrens erforderlich. Baden-Württemberg benötigt mittelfristig 9.000 zusätzliche Plätze für die Flüchtlingsunterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen, die das Land betreibt. Es erkundet deshalb in Betracht kommende Optionen zur Schaffung neuer Unterbringungskapazitäten in der Erstaufnahme. Die Suche ist ein dynamischer Prozess. Aufkommende Optionen werden zunächst auf Fachebene und insbesondere von dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium näher betrachtet. Falls eine Eignung grundsätzlich in Betracht kommt, werden die Objekte einer konkreteren Prüfung unterzogen, und die Kommunen in das Verfahren einbezogen. In diesem Rahmen folgen sodann Prüfungen unter Einbindung von Vermögen und Bau Baden-Württemberg und in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium, sowie dem Migrations- und Finanzministerium. Dabei geht es um Klärung der konkreten Einzelfragen zur praktischen und rechtlichen Realisierbarkeit, sowie der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit.

Derzeit laufen vertiefte Prüfungen für Liegenschaften in Bruchsal, Waldkirch, Böblingen, Ludwigsburg und Fellbach. Mit Blick auf den Standort Stuttgart wird zudem eine Liegenschaft in Stuttgart-Vaihingen (ehemaliges IBM-Areal) auf ihre grundsätzliche Eignung geprüft. 

Zu Erstaufnahmeeinrichtungen: 

Weitere Informationen und FAQs rund um Erstaufnahmeeinrichtungen und Standortsuche finden sich hier: https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/FAQ+zur+Erstaufnahme

 

Rückfragen:

Anna Härle

Pressesprecherin

Ministerium der Justiz und für Migration

Baden-Württemberg           

Telefon: 0711 279 2103

E- Mail: pressestelle@jum.bwl.de
 

 

 

 

 
 

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