Die Tagung richtet sich an Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Registergerichten.
Das Gesellschaftsrecht erfährt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erhebliche Änderungen im materiellen Recht und im Verfahrensrecht. Gerade die rechtspflegerische Tätigkeit steht vor tiefgreifenden Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die umfassende Neugestaltung des Gesellschaftsrechts der GbR und der Einrichtung eines neuen öffentlichen Gesellschaftsregisters.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden einen detaillierten Überblick über diese gesetzlichen Neuerungen erhalten, soweit sie Auswirkungen auf die Tätigkeit der Registergerichte haben.