Das Gesellschaftsrecht erfährt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erhebliche Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die umfassende Neugestaltung des Gesellschaftsrechts der GbR und der Einrichtung eines neuen öffentlichen Gesellschaftsregisters. Dies wird auch im Bereich der Grundbuchämter Auswirkungen haben, beispielsweise bei der Eintragung / Richtigstellung der BGB-Gesellschaft nach der Eintragung im Gesellschaftsregister, bei der Vollstreckung gegen die BGB-Gesellschaft oder bei Verfügungen der BGB-Gesellschaft.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden einen Überblick über die gesetzlichen Neuerungen und deren Auswirkungen im Bereich der Grundbuchämter erhalten.