Die Tagung wendet sich an Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die in familiengerichtlichen Verfahren, insbesondere im Bereich der Vormundschafts- und Pflegschaftssachen, mit der Anhörung von Kindern betraut sind.
Die interdisziplinäre Tagung behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kindesanhörung im familiengerichtlichen Verfahren, soweit eine Rechtspflegerzuständigkeit besteht (insbesondere im Bereich der Vormundschafts- und Pflegesachen), sowie die grundlegenden psychologischen Besonderheiten bei der Anhörung von Kindern.