Die Tagung wendet sich an Strafrichterinnen und -richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (ca. 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer).
Die Veranstaltung beschäftigt sich mit den Besonderheiten im Zusammenhang der Vernehmung von Kindern im Strafverfahren und beleuchtet hierbei zunächst das Ermittlungsverfahren. Im Anschluss wird auf die rechtlichen Aspekte der Aussagepsychologie eingegangen, ehe die sachgerechte Befragung von (kindlichen) Opferzeugen thematisiert wird. Schließlich ist die Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung mit Blick auf die Videovernehmung Gegenstand der Tagung.