Die Tagungen wenden sich an mit Betäubungsmittelstrafsachen befasste Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
In der Veranstaltung, welche den Teilnehmerinnen und Teilnehmern den neuesten Stand der Rechtsprechung vermitteln soll, werden insbesondere folgende praxisrelevante Problemfelder behandelt:
Wichtige Grundsätze des Betäubungsmittelstrafrechts
Spezifische Beweiswürdigung
Tatbestandserfüllung (u. a. Bande und Bewaffnung)
Spezifische Strafzumessung
Besonders instruktive Fälle, insbesondere zur Konkurrenzproblematik, sollen zudem gemeinsam erarbeitet werden.