Das Seminar wendet sich an Jugendrichterinnen und -richter sowie Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte, die nicht länger als zwei Jahre im Jugendstrafrecht tätig sind.
In der Tagung werden die Besonderheiten des Jugendstrafrechts einsteigerfreundlich aufbereitet. Neben der Darstellung des Jugendstrafverfahrens soll auf das Rechtsfolgensystem und die Vollstreckung im Jugendstrafverfahren eingegangen werden.