Die Tagung wendet sich an Strafrichterinnen und -richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Die Veranstaltung soll einerseits die praktischen Fertigkeiten in Vernehmungstechnik vermitteln. Andererseits beschäftigt sie sich mit Fragen des Prozessrechts zum Jugendschutzverfahren. Anhand eines konkreten Falles werden die spezifischen Abläufe des Ermittlungsverfahrens und die Planung sowie der Ablauf der Hauptverhandlung aufgezeigt und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern besprochen.