Die Tagung wendet sich sowohl an Jugendstrafrichterinnen und Jugendstrafrichter sowie an Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte, die erstmals im Bereich des Jugendstrafrechts tätig sind, als auch an erfahrene Kolleginnen und Kollegen, die Kenntnisse im interdisziplinären Bereich haben.
Durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sind die Anforderungen an Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in § 37 JGG konkretisiert worden. Erforderlich sind demnach Kenntnisse auf den Gebieten der Kriminologie, Pädagogik und Sozialpädagogik sowie der Jugendpsychologie.
Ziel der Tagung ist insbesondere die interdisziplinären Kenntnisse zu vertiefen.
Vorgesehen sind folgende Themen:
- Strafreife und Verantwortlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden
- Kriminologie im Jugendstrafverfahren
- Zwischen Erziehung und Strafe - was kann der Jugendstrafvollzug leisten?
- Grundlagen der Sozialpädagogik und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe
- Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren
- Ambulante sozialpädagogische Angebote im Jugendstrafverfahren