Die Fortbildungsveranstaltung wendet sich vor allem an Assessorinnen und Assessoren bei den Staatsanwaltschaften und in den strafrichterlichen Referaten, aber auch an erfahrenere Kolleginnen und Kollegen.
Thematisiert werden sollen insbesondere
- Anordnungsvoraussetzungen der Untersuchungshaft,
- Anforderungen an die Begründungstiefe,
- das Beschleunigungsgebot in Haftsachen und
- die Wiederinvollzugsetzung von Haftbefehlen (§ 116 Abs. 4 StPO)