Zwei Richterinnen und Richter oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten Gelegenheit zu einem ein- oder zweiwöchigen Studienaufenthalt bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft in Frankreich, der vom Justizministerium bezuschusst wird.
Sollten Sie Interesse an einer solchen Hospitation haben, können Sie dies Ihrer personalverwaltenden Stelle beim Ministerium der
Justiz und für Migration auf dem Dienstweg anzeigen.