Die Tagung wendet sich an Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Bezirksnotarinnen und Bezirksnotare sowie Notarvertreterinnen und Notarvertreter, die in Betreuungssachen tätig sind.
Folgende Themen sollen unter anderem behandelt werden:
Präsenz-Teil vom 14. bis 18.03.2022:
- Betreuungsgerichtliche Genehmigungen einschließl. Genehmigungsverfahren
- Internationale Aspekte zum Betreuungsrecht
- Probleme bei Vergütung und Auslagenersatz
- Rechnungslegungsprüfung des Betreuers
- Vorstellung psychiatrischer Krankheitsbilder
Online-Teil vom 23. bis 24.03.2022:
- Überblick über das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Programmänderungen aus aktuellem Anlass bleiben vorbehalten.
Hinweis:
Der Online-Teil vom 23. bis 24.03.2022 ist Teil der überregionalen Fachtagung im Betreuungsrecht und richtet sich nur an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Tagung.
Auf Landesebene findet im November 2022 sowohl eine Präsenz- als auch eine Onlinefortbildung speziell zu der Reform des Betreuungsrechts statt.