Berufsausbildung und Gefangenenarbeit sind wesentliche Resozialisierungsfaktoren. Sie sollen im Rahmen des Vollzugsplanes die Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung fördern oder erhalten.
Beamtinnen und Beamte des mittleren Werkdienstes begleiten die Gefangenen bei der beruflichen Weiterbildung und der Gefangenenarbeit. Im Rahmen ihrer Tätigkeit arbeiten die Beamtinnen und Beamten in den gefängniseigenen Betrieben und unterstützen bzw. leiten dort die Gefangenen bei ihrer Tätigkeit sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an. Zum Aufgabenfeld gehören hier insbesondere die Forderung und Förderung der Gefangenen bei der Arbeit, Mitwirkung bei der Behandlung der Gefangenen, Mitwirkung bei der praktischen Gefangenenausbildung in den Anstaltsbetrieben, Erstellung von Angeboten, aktive Kundenbetreuung sowie Auftragsakquise, Auftragsannahme, Auftragsabwicklung und Abrechnung der Aufträge.
Die Tätigkeit im Justizvollzug bietet vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Abhängig von der Leistung und Stellensituation gibt es im mittleren Werkdienst verschiedene Beförderungsmöglichkeiten.
Ausbildung und Einstellungsvoraussetzungen
Neben den Einstellungsvoraussetzungen des mittleren
Vollzugsdienstes im Justizvollzug (dort unter Bewerbungsverfahren nachzulesen) wird zusätzlich der Nachweis der
Meisterprüfung gefordert oder ein erfolgreicher Besuch einer Technikerschule, oder eine abgeschlossene Ausbildung zur
Arbeitserzieherin/zum Arbeitserzieher, zur Arbeitstherapeutin/zum Arbeitstherapeuten oder zur Ergotherapeutin/zum Ergotherapeuten. Von der
Meisterprüfung kann abgesehen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Gesellenprüfung bestanden hat, eine
fachspezifische praktische Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren ausgeübt hat und zur
selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben ihres oder seines Fachbereichs geeignet und befähigt erscheint.
Wie im mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug durchlaufen die Anwärterinnen und Anwärter einen dreimonatigen
Einführungslehrgang und vor der Laufbahnprüfung einen fünfmonatigen Abschlusslehrgang. Während des 18 Monate dauernden
Vorbereitungsdienstes werden sie einen Monat in eine externe Einrichtung überwiesen, z.B. in eine beschützende Einrichtung.
Beförderungsmöglichkeiten bestehen in herausgehobener Funktion als Werkdienstleiter/in bis zum Spitzenamt der Besoldungsgruppe A
12. Meister und Techniker erhalten eine Zulage.
Laufbahnbeschreibung
Mit der Einstellung werden Sie zur Hauptwerkmeisteranwärterin/zum Hauptwerkmeisteranwärter ernannt.
Den Vorbereitungsdienst absolvieren Sie damit im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die bestandene Laufbahnprüfung ist Voraussetzung
für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Hauptwerkmeister/in (Besoldungsgruppe A 8).
Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre und kann bei bestimmten Leistungen abgekürzt werden. Wenn die Probezeit erfolgreich
absolviert ist, erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Abhängig von Leistung und Stellensituation gibt es folgende
Beförderungsmöglichkeiten:
- Betriebsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 9)
- Erste/r Betriebsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 10)
- Erste/r Betriebsinspektor/in mit Amtszulage (Besoldungsgruppe A 10 mit Amtszulage)
Beförderungsmöglichkeiten bestehen in herausgehobener Funktion als Werkdienstleiter/in bis zum Spitzenamt der Besoldungsgruppe A 12.
Besoldung
Mit Beginn Ihrer Ausbildung stehen Sie als Beamtin/Beamter auf der Gehaltsliste des Landes Baden-Württemberg.
Ihre Anwärterbezüge richten sich nach Alter und Familienstand. Sie erhalten (Stand 1.1.2021) z.B. als
- 23-jährige/r Ledige/r im ersten Ausbildungsjahr 2.200 Euro (brutto)
- 27-jährige/r Verheiratete/r im zweiten Ausbildungsjahr 2.400 Euro (brutto)
Ausgebildete Beamte erhalten z.B. folgende Bruttogehälter:
- im Meisterberuf eingesetzte/r Oberwerkmeister/in, Erfahrungsstufe 3, verh., 1 Kind: 3.200 Euro
- Hauptwerkmeister/in, Erfahrungsstufe 6, verh., 2 Kinder: 3.700 Euro
- Betriebsinspektor/in, Erfahrungsstufe 10, verh., 2 Kinder: 4.300 Euro
Die aufgeführten Gehaltsbeträge sind Richtwerte mit Stand Januar 2021 und hängen insbesondere von Ihrer Qualifikation und dem Vorliegen von für die Verwendung förderlichen Vortätigkeiten ab. Genaue Bruttogehälter und den genauen Umfang der gewährten Sozialleistungen nennt Ihnen die Justizvollzugsanstalt Ihrer Wahl gerne.
Zur Berechnung Ihres Nettogehaltes ist wichtig zu wissen, dass Ihnen als Beamtin/Beamter keine Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20%) in Abzug gebracht werden. Weiter besteht als Beamtin/Beamter im mittleren Werkdienst die Möglichkeit eines Wahlrechts zwischen Beihilfe und Heilfürsorge.
Als Mitarbeiter/in der Landesverwaltung können Sie für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz das kostengünstige „JobTicketBW“ beziehen. Dieses wird zudem mit einem monatlichen Betrag von bis zu 25 Euro vom Land bezuschusst.
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren entspricht dem des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug (dort unter Bewerbungsverfahren nachzulesen).