Berufsausbildung und Gefangenenarbeit sind wesentliche Resozialisierungsfaktoren. Sie sollen im Rahmen des Vollzugsplanes die Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung fördern oder erhalten. Die berufliche Wiedereingliederung der Gefangenen nach der Entlassung ist das vorrangige Unternehmensziel des Landesbetriebs Vollzugliches Arbeitswesen (VAW).
In den Justizvollzugsanstalten wird Gefangenen durch ein breitgefächertes Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten die Chance gegeben, einen qualifizierten Berufsabschluss oder eine Grund- bzw. Teilqualifikation bis zum Zeitpunkt ihrer Entlassung zu erreichen. So wird etwa im Metallbereich die Ausbildung zum Dreher, Fräser, Schlosser oder Schweißer angeboten. Weitere Sparten sind der Elektro-, Kfz- und Bausektor. Auch im Bereich der Eigenversorgung der Anstalten können die Gefangenen eine Ausbildung zum Koch, Metzger oder Bäcker durchlaufen. Als weitere Bereiche sind die Schreinereien, Druckereien und Buchbindereien mit den dort erlernbaren Ausbildungsberufen zu nennen. Im Rahmen des dualen Bildungssystems erfolgt die praktische Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben der Anstalten unter Anleitung durch besonders qualifizierte Handwerks- und Industriemeister des mittleren Werkdienstes im Justizvollzug.
Ein weiterer Schwerpunktbereich für die Tätigkeit der Werkbeamten ist die Leitung der vorwiegend handwerklich ausgerichteten Eigenbetriebe wie Schreinereien, Schlossereien, Druckereien, Buchbindereien, Schuhmachereien und der gesamte Bau-, Gärtnerei- und Landwirtschaftsbereich.
In Unternehmerbetrieben werden mit unternehmereigenen oder gemieteten Betriebsmitteln Erzeugnisse hergestellt oder Leistungen erbracht, die der Unternehmer im eigenen Fertigungsbetrieb weiterverarbeitet oder direkt ab Vollzugsanstalt auf den Markt bringt. Die vielfältigen Unternehmerbetriebstätigkeiten gehen von Sortier- und Abpackarbeiten bis zur kompletten Herstellung von Kabeltrommeln u.v.m.
Ausbildung und Einstellungsvoraussetzungen
Neben den Einstellungsvoraussetzungen des mittleren Vollzugsdienstes im
Justizvollzug (dort unter Bewerbungsverfahren nachzulesen)
wird zusätzlich der Nachweis der Meisterprüfung
gefordert. Von der Meisterprüfung kann abgesehen werden, wenn
die Bewerberin oder der Bewerber die Gesellenprüfung
bestanden hat, eine fachspezifische praktische Tätigkeit nach
Beendigung der Ausbildungszeit von mindestens drei
Jahren ausgeübt hat und zur selbstständigen
Wahrnehmung von Aufgaben ihres oder seines Fachbereichs geeignet
und befähigt erscheint.
Wie im mittleren Vollzugsdienst im Jusitzvollzug durchlaufen
die Anwärterinnen und Anwärter einen dreimonatigen
Einführungslehrgang und vor der Laufbahnprüfung einen
fünfmonatigen Abschlusslehrgang. Während des 18 Monate
dauernden Vorbereitungsdienstes werden sie einen Monat in eine
externe Einrichtung überwiesen, z.B. in eine beschützende
Einrichtung.
Beförderungsmöglichkeiten bestehen in herausgehobener
Funktion als Werkdienstleiter/in bis zum Spitzenamt der
Besoldungsgruppe A 11. Meister und Techniker erhalten eine
Zulage.
Laufbahnbeschreibung
Mit der Einstellung werden Sie zur
Oberwerkmeisteranwärterin/zum Oberwerkmeisteranwärter
ernannt. Den Vorbereitungsdienst absolvieren Sie damit im
Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die bestandene
Laufbahnprüfung ist Voraussetzung für die Übernahme
in das Beamtenverhältnis auf Probe als Oberwerkmeister/in
(Besoldungsgruppe A 7).
Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre und kann
bei bestimmten Leistungen abgekürzt werden. Wenn die
Probezeit erfolgreich absolviert ist, erfolgt die Verbeamtung auf
Lebenszeit. Abhängig von Leistung und Stellensituation gibt es
folgende Beförderungsmöglichkeiten:
- Hauptwerkmeister/in (Besoldungsgruppe A 8)
- Betriebsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 9)
- Betriebsinspektor/in mit Amtszulage (Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage)
Beförderungsmöglichkeiten bestehen in herausgehobener Funktion als Werkdienstleiter/in bis zum Spitzenamt der Besoldungsgruppe A 11.
Besoldung
Mit Beginn Ihrer Ausbildung stehen Sie als Beamtin/Beamter auf der Gehaltsliste des Landes Baden-Württemberg.
Ihre Anwärterbezüge richten sich nach Alter und Familienstand. Sie erhalten (Stand 1.7.2018) z.B. als
- 23-jährige/r Ledige/r im ersten Ausbildungsjahr 1.848,98 Euro (brutto)
- 27-jährige/r Verheiratete/r im zweiten Ausbildungsjahr 2.058,37 Euro (brutto)
Weiter erhalten Sie die im im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, z. B. Beihilfe und Unfallfürsorge. Die Qualifikation des Meisters bzw. des Technikers wird mit einer Zulage vergütet.
Ausgebildete Beamte erhalten folgende Bruttogehälter:
- im Meisterberuf eingesetzte/r Oberwerkmeister/in, Erfahrungsstufe 3, verh., 1 Kind: 2.956,77 Euro
- Hauptwerkmeister/in, Erfahrungsstufe 6, verh., 2 Kinder: 3.447,61 Euro
- Betriebsinspektor/in, Erfahrungsstufe 10, verh., 2 Kinder: 4.003,53 Euro
Die aufgeführten Gehaltsbeträge sind Richtwerte mit Stand Juli 2018 und hängen insbesondere von Ihrer Qualifikation und dem Vorliegen von für die Verwendung förderlichen Vortätigkeiten ab. Genaue Bruttogehälter und den genauen Umfang der gewährten Sozialleistungen nennt Ihnen die Justizvollzugsanstalt Ihrer Wahl gerne.
Zur Berechnung Ihres Nettogehaltes ist wichtig zu wissen, dass Ihnen als Beamtin/Beamter keine Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20%) in Abzug gebracht werden. Als Mitarbeiter/in der Landesverwaltung können Sie für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz das kostengünstige „JobTicketBW“ beziehen. Dieses wird zudem mit einem monatlichen Betrag von bis zu 25 Euro vom Land bezuschusst.
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren entspricht dem des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug (dort unter Bewerbungsverfahren nachzulesen).