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Regierungspräsidium Karlsruhe richtet Messehalle in Rheinstetten zur Unterbringung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen ein

Datum: 17.03.2022

Kurzbeschreibung: Halle ab 21. März 2022 nutzbar

Das Regierungspräsidium Karlsruhe richtet eine Messehalle in Rheinstetten zur Unterbringung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen ein. Das teilten das Ministerium der Justiz und für Migration, das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadt Rheinstetten am heutigen Donnerstag (17. März 2022) mit. In der Messehalle mit 12.500 Quadratmetern entsteht damit neben dem Ankunftszentrum in Heidelberg, der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe mit den Standorten in der Durlacher Allee, Felsstraße und Sophienstraße sowie den Erstaufnahmeeinrichtungen in Schwetzingen und Eggenstein-Leopoldshafen nun eine weitere Unterbringungsmöglichkeit im Regierungsbezirk Karlsruhe. Nach ersten Planungen können in der Halle bis zu 1.000 Menschen untergebracht werden. Die Messehalle steht dem Land für diesen Zweck bis zum 23. April 2022 zur Verfügung.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Gemeinsam mit dem Regierungspräsidium und der Stadt Rheinstetten haben wir eine schnelle und pragmatische Lösung entwickelt. Damit wollen wir den Stadt- und Landkreisen einen zeitlichen Puffer zur Erhöhung ihrer eigenen Kapazitäten geben. Mein besonderer Dank gilt allen, die an dieser herausfordernden Aufgabe beteiligt sind“. Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder zeigt sich zuversichtlich: „Das Wichtigste ist, dass wir zunächst gemeinsam die notwendige Infrastruktur schaffen, die Erstankommende benötigen. Aufgrund der enormen Tatkraft aller Akteure bin ich zuversichtlich, dass wir für die geflüchteten Menschen Plätze schaffen werden, an denen sie sich sicher fühlen können“.

Oberbürgermeister Sebastian Schrempp ergänzt:

„Selbstverständlich unterstützen wir Kommunalpolitiker vor Ort zusammen mit unserer sehr hilfsbereiten Bevölkerung das Land Baden-Württemberg bei der Bewältigung dieses Kraftakts. Im Austausch werden wir auch die im alltäglichen Betrieb auftretenden Probleme der Einrichtung gemeinsam angehen“.

Hintergrundinformationen:

Nach Aktivierung der sogenannte Massenzustromrichtlinie durch die Europäische Union sind Flüchtende aus der Ukraine direkt in der vorläufigen Unterbringung, für die die Stadt- und Landkreise zuständig sind, unterzubringen. Das Land unterstützt die Stadt- und Landkreise durch einen gleichzeitigen Aufbau der Kapazitäten der Erstaufnahme als Puffer – soweit und solange dies möglich ist.

 

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