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Juristisches Lernstipendium (Judiciary Learning Grant)

Dieses Programm gibt Richterinnen und Richtern aller Gerichtsbarkeiten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Amtsanwältinnen und Amtsanwälten, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, ein individuelles Austauschprogramm selbst zu gestalten, um im Austausch mit einem internationalen Partner Lösungen für gemeinsame Probleme zu finden. Hierbei besteht ein hohes Maß an Flexibilität bei der Umsetzung sowie den Lernmöglichkeiten. Das Programm ist losgelöst vom sonst üblichen Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren, so dass auch eine kurzfristige Bewilligung durch das EJTN erfolgen kann. Damit einher gehen jedoch hohe Anforderungen an die Anmeldung für das Stipendium. Zudem muss bereits vorab eine konkrete Austauschpartnerin bzw. ein konkreter Austauschpartner vorhanden sein sowie das Einverständnis von entsendender und aufnehmender Behörde (Hosting- und Sending-Agreement) vorliegen.

Sollten Sie Interesse an einem Juristischen Lernstipendium haben, können Sie dies Ihrer personalverwaltenden Stelle beim Ministerium der Justiz und für Migration auf dem Dienstweg anzeigen.


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