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Regionaler Austausch (regional exchange)

Der regionale Austausch ist ein gegenseitiges Austauschprogramm mit einer Dauer von drei bis fünf Tagen, das als Individual- oder als Gruppenaustausch mit maximal zwei Teilnehmenden gestaltet werden kann. Der Austausch soll zwischen Gerichten oder Staatsanwaltschaften in Grenznähe (max. 150 km Entfernung) stattfinden. Themen in Bezug auf das Nachbarland sollen Teil der täglichen Arbeit der Bewerberinnen und Bewerber sein.

Das Programm wird sowohl für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger angeboten. 

Das jeweilige Partnergericht bzw. die Partnerstaatsanwaltschaft muss selbst gefunden und bereits in der Bewerbung angegeben werden. 

Sollten Sie Interesse an einer solchen Hospitation haben, können Sie dies Ihrer personalverwaltenden Stelle auf dem Dienstweg anzeigen.


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