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Informationen des Landesjustizprüfungsamtes zur        E-Prüfung in der Zweiten juristischen Staatsprüfung

Das Landesjustizprüfungsamt beabsichtigt, die E-Prüfung in der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 2024 einzuführen. Zur weiteren Information werden nachfolgend Fragen beantwortet, die sich rund um die E-Prüfung stellen, insbesondere zur Prüfungssoftware und zum Prüfungsablauf. Die Informationen werden bei Änderungen oder Neuerungen fortlaufend aktualisiert.


Allgemeines zur E-Prüfung
     Wann wird die E-Prüfung eingeführt?
     Warum wird die E-Prüfung eingeführt?
     Ist es weiterhin möglich, die Prüfung handschriftlich anzufertigen?
     Wann ist das Wahlrecht auszuüben?
     Wie können sich die Referendarinnen und Referendare vor der Examensprüfung
     mit der Prüfungssoftware vertraut machen?
     Wo kann die E-Prüfung abgelegt werden?
     Wie gestaltet sich der Prüfungszeitraum?
     Können auch Probe-und Übungsklausuren elektronisch angefertigt werden?


Prüfungssoftware
     Mit welchen Unternehmen arbeitet das Landesjustizprüfungsamt
     bei der E-Prüfung zusammen?
     Auf welchen Geräten wird die E-Prüfung angefertigt?
     Welches Zubehör steht zur Verfügung?
     Dürfen eigene Geräte für die E-Prüfung verwendet werden?
     Wie sieht die Benutzeroberfläche der Prüfungssoftware aus?
     Welche Funktionen stellt das Textverarbeitungsprogramm zur Verfügung?
     Wie sind die erstellten Prüfungsdokumente bei etwaigen technischen Störungen
     vor Datenverlust geschützt?
     Können auch Probe- und Übungsklausuren elektronisch angefertigt werden?

Prüfungsablauf
     Wie beginnt der Prüfungstag bei der E-Prüfung?
     Wird der Aufgabentext auch digitalisiert?
     Werden die zugelassenen Hilfsmittel digitalisiert angeboten?
     Können weiterhin handschriftliche Konzepte angefertigt werden?
     Wie startet die Bearbeitung in der E-Prüfung?
     Ist wegen der Verwendung von Laptops mit einem erhöhten Geräuschpegel
     zu rechnen?
     Wie endet die E-Prüfung?
     Was passiert nach Beendigung der Prüfung?

Ansprechpartnerin beim Landesjustizprüfungsamt



Allgemeines zur E-Prüfung
Wann wird die E-Prüfung eingeführt?
Erstmals im Dezember 2024 (Prüfungskampagne Frühjahr 2025) bieten wir den Referendarinnen und Referendaren an, den schriftlichen Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung elektronisch anzufertigen. Die E-Prüfung wird in Präsenz abgelegt.

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Warum wird die E-Prüfung eingeführt?
Mit der Einführung eines zukunftsfähigen elektronischen Prüfungsformates soll der juristische Abschluss an die digitale Lebens- und Berufswirklichkeit der angehenden Volljuristinnen und Volljuristen angepasst werden.

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Ist es weiterhin möglich, die Prüfung handschriftlich anzufertigen?
Die Aufsichtsarbeiten in der Zweiten juristischen Staatsprüfung können weiterhin handschriftlich angefertigt werden. Nach § 5d Abs. 6 Satz 2 DRiG i. V. m. § 55 Abs. 1 S. 2 JAPrO besteht für alle Referendarinnen und Referendare ein Wahlrecht, wonach sie sich frei zwischen der handschriftlichen und der elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten entscheiden können. Dies gilt auch für die Teilnahme zur Notenverbesserung.

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Wann wird das Wahlrecht ausgeübt?
Das Wahlrecht ist mit dem Zulassungsantrag zur Prüfung unwiderruflich auszuüben. Im Anschluss hieran ist ein Wechsel zwischen handschriftlicher Prüfung und E-Prüfung grundsätzlich nicht mehr möglich, insbesondere nicht während der laufenden Prüfungskampagne. Nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Krankheit) kann bei entsprechendem Nachweis die Wahl zu einem späteren Zeitpunkt in Form eines Nachteilsausgleichs noch geändert werden.

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Wie können sich die Referendarinnen und Referendare vor der Examensprüfung mit der Prüfungssoftware vertraut machen?
Bis zum Ende des Jahres 2023 werden wir den Referendarinnen und Referendaren ein Demoportal zur Verfügung stellen. Mit diesem können sie die Prüfungssoftware am heimischen Arbeitsplatz kennenlernen und das elektronische Anfertigen von Aufsichtsarbeiten beliebig oft üben. Benutzeroberfläche und Funktionen des Demoportals werden der Prüfungssoftware entsprechen, damit sich die Referendarinnen und Referendare umfassend mit den Funktionen des Textverarbeitungsprogramms vertraut machen können.

Im ersten Quartal des Jahres 2024 wird den zur Prüfung anstehenden Referendarinnen und Referendaren sodann ein Testlauf angeboten, um das
elektronische Prüfungsformat unter Echtbedingungen erproben zu können.

Darüber hinaus stellt das Landesjustizprüfungsamt zum gegebenen Zeitpunkt eine leicht verständliche Bedienungsanleitung für die Prüfungssoftware bereit.

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Wo kann die E-Prüfung abgelegt werden?
Wir bieten die E-Prüfung an folgenden Standorten an: Freiburg, Hockenheim, Filderstadt und Esslingen. Die angemieteten Räumlichkeiten verfügen insbesondere über eine leistungsfähige Klimaanlage, geeignete Lichtverhältnisse sowie die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Durchführung einer E-Prüfung. Die handschriftlichen Aufsichtsarbeiten werden weiterhin grundsätzlich an der jeweiligen Stammdienststelle geschrieben.

Es ist vorgesehen, den Stammdienststellen grundsätzlich einen Prüfungsort für die E-Prüfung zuzuordnen. Abweichend hiervon soll den Referendarinnen und Referendaren jedoch im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten die Wahl eines anderen Prüfungsortes ermöglicht werden. Einzelheiten hierzu sowie zur Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

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Wie gestaltet sich der Prüfungszeitraum?
Mit Einführung der E-Prüfung wird es keine klausurfreien Werktage (sog. Pausentage) mehr geben. Ausgenommen hiervon sind die Samstage. Die Terminübersicht für die konkrete Prüfungskampagne wird zu gegebener Zeit auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamts veröffentlicht.

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Können auch Probe- und Übungsklausuren elektronisch angefertigt werden?

Während des Vorbereitungsdienstes können die Referendarinnen und Referendare das elektronische Anfertigen von Aufsichtsarbeiten über das bereitgestellte Demoportal an eigenen Geräten mit eigenem Zubehör üben (z. B. im Rahmen des Online-Klausurenkurses). Das Wahlrecht kann unabhängig davon später frei ausgeübt werden.

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Prüfungssoftware
Mit welchen Unternehmen arbeitet das Landesjustizprüfungsamt bei der E-Prüfung zusammen?
Für die Ein- und Durchführung der E-Prüfung arbeitet das Landesjustizprüfungsamt mit zwei externen IT-Dienstleistungsunternehmen zusammen. Im Zuge eines europaweiten Vergabeverfahrens erhielt das Unternehmen UNIwise den Zuschlag für die Prüfungssoftware und das Unternehmen Computermiete den Zuschlag für die Prüfungshardware.

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Auf welchen Geräten wird die E-Prüfung angefertigt?
Die Aufsichtsarbeiten werden auf einheitlichen Laptops angefertigt, die den Referendarinnen und Referendaren im Prüfungsraum zur Verfügung gestellt werden und die mit einer speziellen Prüfungssoftware ausgestattet sind. Die Geräte verfügen über einen 15,6 Zoll Bildschirm und gewährleisten eine komfortable Bearbeitung der Aufsichtsarbeiten.

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Welches Zubehör steht zur Verfügung?
Für die Laptops wird folgendes Zubehör bereitgestellt:
     · externe kabelgebundene Maus,
     · Mauspad und
     · externe kabelgebundene Tastatur.

Die Benutzung des Zubehörs ist den Referendarinnen und Referendaren freigestellt.

Das Modell der Tastatur gibt das Landesjustizprüfungsamt bei Veröffentlichung des Demoportals bekannt, damit sich die Referendarinnen und Referendare hiermit im Rahmen der Examensvorbereitung vertraut machen können.

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Dürfen eigene Geräte für die E-Prüfung verwendet werden?
Eigene Geräte dürfen für die Prüfung nicht verwendet werden. Das gilt auch für das Zubehör.

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Wie sieht die Benutzeroberfläche der Prüfungssoftware aus?
Die Referendarinnen und Referendare fertigen die Aufsichtsarbeiten mit einem Textverarbeitungsprogramm an, welches in der Benutzeroberfläche und den Grundfunktionen bekannten Programmen (z. B. Microsoft Word) entspricht.

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Welche Funktionen stellt das Textverarbeitungsprogramm zur Verfügung?
In dem Textverarbeitungsprogramm sind die Schriftart, die Schriftgröße und der Zeilenabstand einheitlich und nicht veränderbar voreingestellt. Darüber hinaus stehen voraussichtlich folgende Funktionen für die Bearbeitung zur Verfügung:
     · „Rückgängigmachen“ und „Schritt vorwärts“,
     · Kopieren, Ausschneiden, Einfügen,
     · Formatierungen: fett, kursiv, unterstreichen,
     · Suchen und Ersetzen,
     · Ausrichtungen: linksbündig, zentriert, Blocksatz,
     · Gliederungen: Möglichkeit einer dezimalen (1., 2., 2.1., 2.2., 3., …) und
       einer alphanummerischen (A., I., II., 1., 2., a), b), aa), …) Gliederung,
     · Aufzählung: Möglichkeit einer Aufzählung mittels Punkte,
     · Einzug: Einzug verkleinern, Einzug vergrößern,
     · einstellbare Überschriften,
     · Navigation: Pfeiltasten,
     · Vollbildansicht,
     · „Druckvorschau“: Erzeugen eines PDF-Vorschaudokuments.
     · Anzeige der Bearbeitungsendzeit.

Bei bestimmten Funktionen ist es möglich, diese über allgemein bekannte Tastenkürzel abzurufen. Näheres ergibt sich aus der Bedienungsanleitung, die zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird.

Eine Verbindung zum Internet kann nicht hergestellt werden. Auch eine Rechtschreibprüfung bzw. Autokorrektur gibt es nicht. Tippfehler im Text werden nicht angezeigt, sondern müssen eigenständig korrigiert werden. Eine automatische Silbentrennung ist ebenfalls nicht möglich.

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Wie sind die erstellten Prüfungsdokumente bei etwaigen technischen Störungen vor Datenverlust geschützt?
Umfangreiche technische Sicherheitsvorkehrungen dienen dem Schutz vor Manipulationen. Um die Ausfallsicherheit zu gewährleisten, wird der geschriebene Text während der gesamten Prüfung in kurzen Intervallen von wenigen Sekunden automatisch gespeichert. Darüber hinaus stehen an jedem Prüfungsort Mitarbeiter des beauftragten Hardwareunternehmens für technische Fragen zur Verfügung.

Für den Fall einer Hardware-Störung werden an jedem Prüfungsort ausreichend Ersatzgeräte bereitgehalten, um ein defektes Gerät unverzüglich gegen ein betriebsbereites Gerät auszutauschen. Der geschriebene Text wird kontinuierlich und in kurzen Intervallen gespeichert. Dadurch steht der Text bei einem etwaigen Defekt der Hardware der Referendarin oder dem Referendar auf dem Ersatz-Laptop mit dem Bearbeitungsstand zur Verfügung, der vor dem Auftreten der Störung bestand.

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Können auch Probe- und Übungsklausuren elektronisch angefertigt werden?
Während des Vorbereitungsdienstes können die Referendarinnen und Referendare das elektronische Anfertigen von Aufsichtsarbeiten über das bereitgestellte Demoportal an eigenen Geräten mit eigenem Zubehör üben. Das Wahlrecht kann unabhängig davon später frei ausgeübt werden.

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Prüfungsablauf
Wie beginnt der Prüfungstag bei der E-Prüfung?
Wenn die Referendarinnen und Referendare den Prüfungsraum betreten, steht an jedem Prüfungsarbeitsplatz ein Laptop zur Bearbeitung der Aufsichtsarbeit bereit. Auf dem Bildschirm des Laptops ist eine Anmeldemaske zu sehen. Daneben liegt an jedem Prüfungsarbeitsplatz die bereits vorab zur Verfügung gestellte Bedienungsanleitung mit einer Übersicht über die wichtigsten Funktionen bereit.

Im Übrigen unterscheiden sich die Prüfungsarbeitsplätze für die E-Prüfung nicht von den Prüfungsarbeitsplätzen bei einer handschriftlichen Prüfung.

Für die Prüfungsaufsicht sowie die Kontrolle der Anwesenheit und der mitgebrachten Hilfsmittel sind an jedem Prüfungsort weiterhin die Prüfungsleiterinnen und Prüfungsleiter bzw. die Aufsichtsführenden anwesend.

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Wird der Aufgabentext auch digitalisiert?
Der Aufgabentext wird weiterhin in Papierform zur Verfügung gestellt. Er unterscheidet sich nicht von dem Aufgabentext der Referendarinnen und Referendare, die die Prüfung handschriftlich ablegen.

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Werden die zugelassenen Hilfsmittel digitalisiert angeboten?
Die zugelassenen Hilfsmittel werden nicht digitalisiert zur Verfügung gestellt. Die Referendarinnen und Referendare müssen die zugelassenen Hilfsmittel wie bisher eigenverantwortlich zur Prüfung mitbringen. Die erstellten Hinweise zu den zugelassenen Hilfsmitteln sind jeweils zu beachten.

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Können weiterhin handschriftliche Konzepte angefertigt werden?
Im Prüfungsraum gibt es weiterhin Konzeptpapier, so dass die Referendarinnen und Referendare ihr Konzept handschriftlich anfertigen können. Dieses kann nach dem Ende der Bearbeitungszeit aber nicht abgegeben werden und fließt somit nicht in die Bewertung ein.

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Wie startet die Bearbeitung in der E-Prüfung?
Die Referendarinnen und Referendare werden nach der Anmeldung an dem für sie bereitgestellten Laptop bis zum Prüfungsstart in einen virtuellen Warteraum weitergeleitet. Die Prüfungsaufsicht teilt dann die Aufgabentexte in Papierform aus und startet die Prüfung zu gegebener Zeit. Erst dann öffnet sich das Textverarbeitungsprogramm auf den bereitgestellten Laptops und die Referendarinnen und Referendare können mit der Bearbeitung beginnen.

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Ist wegen der Verwendung von Laptops mit einem erhöhten Geräuschpegel zu rechnen?
Um dem besonderen Ruhebedürfnis der Referendarinnen und Referendare Rechnung zu tragen, werden geräuscharme Laptops sowie besonders geräuscharme Tastaturen zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon ist es weiterhin möglich, zur Reduzierung des Geräuschpegels Ohrenstöpsel zu verwenden.

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Wie endet die E-Prüfung?
Nach Ablauf der Bearbeitungszeit wird die Prüfung automatisch beendet. Veränderungen am Text sind danach nicht mehr möglich. Die Referendarinnen und Referendare werden rechtzeitig vor dem Ablauf der Bearbeitungszeit auf das bevorstehende Prüfungsende hingewiesen. Es ist zudem möglich, die Prüfung individuell vorzeitig zu beenden.

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Was passiert nach Beendigung der Prüfung?
Nach Beendigung der Prüfung wird die Aufsichtsarbeit mit dem letzten Bearbeitungsstand gespeichert und dem Landesjustizprüfungsamt durch das
beauftragte Softwareunternehmen zur Verfügung gestellt. Veränderungen am Text sind nicht mehr möglich.

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Ansprechpartnerin beim Landesjustizprüfungsamt
Ansprechpartnerin rund um die Organisation der E-Prüfung ist Frau Strohmenger (geb. Peltz). Sie ist unter der Telefonnummer 0711 279-2391 oder unter der E-Mail-Adresse
marina.strohmenger@jum.bwl.de erreichbar. Presseanfragen sind an die Pressestelle zu richten.

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